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Antrag auf Verlängerung EM-Rente

von Wusel13.09.2007 | 17:52
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe meinen Antrag auf Verlängerung der befristeten EM-Rente Mitte Mai abgeschickt. Der Eingang wurde mir bestätigt. Mitte Juli, also 2 Monate später hatte ich die Untersuchung beim Gutachter. Jetzt sind 2 Monate vergangen und ich habe noch nichts vom Rentenamt gehört. Also seit Antrag auf Verlängerung sind inzwischen 4 Monate vergangen. Da meine Rente auf Zeit aber nur bis Ende September läuft, habe ich heute beim Rentenamt angerufen und die Dame am Telefon sagte mir, die Akte wäre noch beim Amtsarzt und Sie könnte mir auch nicht sagen, wie lange es noch dauern würde. Auch mein Hinweis auf das Auslaufen der Rente in 2 Wochen, bekam ich nur die Antwort sie könne mir nicht mehr sagen und ich solle in einer Woche noch einmal anrufen. Was nun??? Da ich meiner Meinung nach frühzeitig den Verlängerungsantrag gestellt habe, bin ich jetzt doch ziemlich nervös. Es sind nur noch zwei Wochen und mein Arbeitgeber hat auch angefragt, was denn jetzt nun los ist. Da die Rente bis Ende September gezahlt wird und ich ja nicht ohne Grund eine Verlängerung beantragt habe, stehe ich doch dann ohne Geld da. Mein Arbeitsvertrag ruht für die Rentenzahlung, also hätte ich mich doch auch nicht vorsichtshalber beim Arbeitsamt melden müssen, oder? Da ich nicht arbeitsfähig, da sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert hat, bin ich ratlos und verstehe nicht warum die Dame beim Rentenamt nicht auf meinen Hinweis eingegangen ist, dass es nur noch zwei Wochen bis zum auslaufen der Rente sind. Hat jemand auch so kurzfristige, oder besser gesagt langfristige Anträge beim Rentenamt gehabt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen Wusel,

grundsätzlich sind die Sachbearbeiter bemüht, über die Anträge auf Weitergewährung einer befristeten Rente vor deren Ablauf zu entscheiden. Sicher ist dies nicht in allen Fällen möglich, Böswilligkeit seht aber nicht dahinter.

Ich empfehle Ihnen, entweder noch einmal bei Ihrer Sachbearbeiterin anzurufen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen oder den Rat von Dirk zu befolgen.

12 Antworten

bekissam 13.09.2007 | 18:43
Rufen Sie dort noch einmal an. Entweder lassen Sie sich mit dem zuständigen Vorgesetzten (z. B. dem Sachgebietsleiter) verbinden und tragen Ihr Problem dort vor oder lassen Sie sich die Telefonnummer des ärztlichen Dienstes geben, um dort auf Ihre Situation hinzuweisen und um beschleunigte Abwicklung zu bitten. Die Verwaltung kann allerdings wirklich nichts dafür, wenn die Ärzte 4 Monate brauchen.
dirkam 13.09.2007 | 22:03
Ich würde schnellstens beim Arbeitsamt einen Antrag aug Leistungen, Alg1 wennSie noch Ansprüche haben oder ALG2 stellen. Ihr Arbeitgeber wird Sie wohl mit der fälligen Krankschreibung nicht beschäftigen. Krankengeldzahlungen, da sind Sie scher ausgesteuert. Ansonsten Geduld und Hoffen. Übrigens mit dem med Dienst der DRV in verbindung zutreten ist irgendwie nicht möglich- ALLES GUTE
Querdenkeram 14.09.2007 | 06:50
Hallo Wusel ,du kannst nur den Rat von Dirk befolgen !!!
Laraam 14.09.2007 | 09:59
Hier ein Link zu Krankengeldanspruch: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. und zum Thema ALG I: http://www.sozialticker.com/forum/viewtopic.php?p=14956 FG Lara
Norbertam 14.09.2007 | 07:08
Ja , Sie müssen s o f o r t zum Arbeitsamt wegen ALG I ( falls noch Anspruch besteht ) Eigentlich hätten Sie sich dort schon vor 3 Monaten melden müssen ! Um ALG I zu erhalten müssen Sie sich aber " dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen " Wenn Sie beim Arbeitsamt einen gelben Schein einreichen, bekommen Sie nur für 6 Wochen ALG I , dann zahlt das Arbeitsamt nicht mehr. Sind Sie von der Krankenkasse ausgesteuert, bekommen Sie auch dort kein Geld. ALG II bekommen Sie auch nur wenn Sie erbwerbsfähig und nicht krank geschrieben sind ! Im übrigen hätten Sie den Antrag auf EM-Rente früher als Mitte Mai einreichen müssen ( 6 ! Monate vor Ablauf der Zeitrente ) So haben Sie auch ein bischen selbst Schuld, das Ihnen jetzt die zeit weg läuft....
dirkam 14.09.2007 | 10:47
Zu dem Thema des Verfügbarkeit für den allg.Arbeitsmarkt gibt ses eine Ausnahme, di e hier zutrifft: § 125 AFg begründet eine Zahlung von ALG 1/2, wenn ein z,B, Rentenantrag gestellt wurde, der noch nicht entschieden ist. Trifft ja zu. Natürlich wird das Geld bei Rentenbewilligung von der Nachgezahlten Rente rückgefordert, höchstens jedoch bis zum Betrag der Nettorente. ALLES GUTE
dirkam 14.09.2007 | 10:53
Beachten Sie bitte auch: wenn Sie die Rente am Ende des Monates gezahlt bekommen und die ALG2 Leistungen am Monatsanfang wie üblich, entsteht Ihnen eine Zahlungslücke von 1 Monat, die Sie überbrücken müssen. Beispiel: ALG für Okt. wird zum 1.10. gezahlt. Rente für Nov.bewilligt, ALG fällt weg. Rente für Nov wird zum 31.11. gezahlt. Geldeingang am Monatswechsel 10 zu 11 ist nichts!
Wuselam 14.09.2007 | 13:46
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten. In diesem Forum habe ich oft gelesen, man soll seinen Antrag auf Verlängerung 3-5 Monate vor Auslaufen der Rente stellen, früher würde nicht gerne gesehen beim Rentenamt, weil durch die Bearbeitung von zu früh gestellten Rentenanträgen zuviel Bürokratie anfalle. Denke mit 4 Monaten vorher habe ich nicht zu spät reagiert. Da ich im öffentl. Dienst beschäftigt war/bin ruht mein Arbeitsvertrag auf Zeit bis zur Wiederherstellung. Wie kann ich denn dann beim Arbeitsamt ALG I beantragen? Bin doch nach wie vor im öffentl. Dienst beschäftigt. Verstehe ich nicht so ganz. Falls die Rente nicht bewilligt wird, wäre ich auf Grund meiner Erkrankung nicht arbeitsfähig. Das Problem ist nur innerhalb von 3 Jahren kann man ja nicht auf diesselbe Krankheit krank geschrieben werden. Und das wäre bei mir der Fall. Natürlich glaube ich auch nicht, dass das Rentenamt irgend etwas böswillig oder absichtlich hinaus zögert. Habe ich auch mit keinem Wort geschrieben. Hatte ja auch nur angefragt, ob andere auch solche knappe Endbearbeitungszeiten hatten. Gruß Wusel
Laraam 14.09.2007 | 14:04
Hallo Wusel, unter dem vom mir angegebenen Link erfahren Sie von der sog. "Nahtlosigkeit". Dass ihr Arbeitsverhältnis ruht, widerspricht nicht einem Anspruch auf ALG I. Möglicherweise sollten Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden und so verfahren, wie unter dem Link angegeben. Vorab wäre aber zu klären, ob einer event. Anspruch auf Krankengeld wieder aufleben kann, der ja möglicherweise zum Rentenbeginn noch nicht ausgeschöpft war. Auch Infos dazu stehen unter dem angegebenen Link. FG Lara P.S. Ich werde meinen Antrag auch 6 Monate vor Ablauf der befr. EM-Rente stellen. Ohne den Hinweis eines Rechtsanwaltes hätte ich wohl auch wie Sie erst 4 Monate vor Ablauf den Antrag gestellt, wie auch von der DRV offiziell empfohlen.
dirkam 14.09.2007 | 15:32
Hallo ich hatte Ihnen das oben mit dem §125 AFG genannt. Darin besteht die Lösung Ihres Problemes. Wenn Sie ausgesteuert sind würden Sie ja von niemandem Geld erhalten. Deshalb gibt es diese Möglichkeit, das AA oder Ihre Arge erledigt das: hingehen, Antrag stellen, ev. auf §15 verweisen. Wird auch wie Lara richtig darlegte als Nahtlosigkeits---- bezeichnet
Geileram 14.09.2007 | 16:45
Noch so ein Säugetier an der Brust und wir haben Kein Geld für die Ehrlichen ! Wusel mach deine Arbeit !
Wuselam 14.09.2007 | 18:34
Hallo, dann noch einmal Dank für die zahlreichen und nützlichen Antworten. Ich werde gleich Montag mit meinem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und gegebenfalls zum Arbeitsamt gehen. Gruß Wusel
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