Guten Morgen Wusel,
grundsätzlich sind die Sachbearbeiter bemüht, über die Anträge auf Weitergewährung einer befristeten Rente vor deren Ablauf zu entscheiden. Sicher ist dies nicht in allen Fällen möglich, Böswilligkeit seht aber nicht dahinter.
Ich empfehle Ihnen, entweder noch einmal bei Ihrer Sachbearbeiterin anzurufen und auf die Dringlichkeit hinzuweisen oder den Rat von Dirk zu befolgen.