Hallo W*olfgang, können Sie mir sagen, wie lange in der Regel eine Nahtlosigkeitsregelung gezahlt wird? Angenommen es gäbe ein Widerspruch ect., was sich hier und da schon in die Länge ziehen könnte.
Und von welchem Betrag wird diese Berechnet? Arbeitsentgelt aus der Vergangenheit (vor Teil-EMR) oder seit des Erhaltes des Krankengeldes?
Dankeschööööööön icon_smile.gif
w.
06.03.2016, 12:42
von
w
06.03.2016, 15:43
von
Schorsch
Zitiert von: w
Angenommen es gäbe ein Widerspruch ect., was sich hier und da schon in die Länge ziehen
Spätestens wenn die Alg1-Anspruchsdauer erschöpft ist, ist Schluss mit der Nahtlosigkeit.
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/DauerdesAnspruchs/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485667
06.03.2016, 17:53
von
W*lgang
Zitiert von: w
(...)
die mögliche Bezugsdauer hat Schorsch Ihnen schon mitgeteilt. Und so weit kann ich dann über den Rententellerrand auch nicht mehr hinausschauen, um Ihre weiteren Fragen beantworten zu können ;-)
Gruß
w.