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Experten-Antwort

Antrag auf Weiterbewilligung der Rente

von Fischer09.02.2017 | 09:07
968 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ende Juni läuft meine Ewerbsminderungsrente aus. Nun habe ich von der DRV ein Antragsformular zur Verlängerung bekommen. Da mein Arzt allerdings zunächst im Urlaub ist, wird es mit dem Befundbericht noch etwas dauern. In dem Anschreiben steht, dass ich den Antrag innerhalb von vier Wochen zurücksenden soll. Ist es in Ordnung, wenn ich nun zunächst das Formular sende mit dem Hinweis, dass der Befundbericht folgt? Ich habe bedenken, dass mir durch Verspätung Nachteile entstehen. -Ach so, ist es üblich, dass man zur Entscheidung wieder zu einem Gutachter muss, auch wenn sie der Gesundheitszustand laut Arzt nicht verändert hat? Dies ist die erste Verlängerung nach dreijähriger Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihrem Vorschlag, uns zunächst den Antrag ohne den Befundbericht und mit dem erklärenden Hinweis zu senden, stimmen wir zu.

Ob wieder eine ärztliche Begutachtung erforderlich ist, wird nach dem Eingang des Befundberichts entschieden.

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3 Antworten

=//=am 09.02.2017 | 12:27
Durch eine verspätete Rücksendung würden Ihnen keine Nachteile entstehen. Da aber die Rente schon Ende Juni endet, sollte so schnell wie möglich der Befundbericht an die DRV gesandt werden, damit auch möglichst schnell über den Weitergewährungsantrag entschieden werden kann. Das ist der einzige Grund für die 4-Wochenfrist. Es gibt nämlich Leute, die beantragen die Weitergewährung 1 oder 2 Monate vor Wegfall der Rente und wundern sich dann, dass sie nicht rechtzeitig den Weitergewährungsbescheid erhalten.
Fischeram 09.02.2017 | 22:34
Vielen Dank!
Max1964am 09.02.2017 | 22:28
Zitat von =//= anzeigenausblenden
dem gegenüber stehen Leute, de beantragen die Weiterbewilligung umgehend und warten nach 5 Monaten immer noch auf eiine Entscheidung der DRV. Wichtig: Die DRV sendet im Normalfall keine Eingangsbestätigung, Antrag persönlich abgeben oder per Einschrieben, damit zumindest ein Anscheinsbeweis der rechtzeitigen Abgabe vorliegt.
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