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Antrag Bearbeitung Reha nach Gutachten

von Nadschi22.12.2016 | 16:03
1627 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Antrag auf med. Reha wurde abgelehnt. Ich bin daraufhin in Widerspruch gegangen und war dazu dann am 22.11. zum Gutachten. Heute habe ich bei der Reha-Stelle (0307001838098 ) angerufen und man sagte mir, das Gutachten liegt vor und wird ausgewertet und dauert wohl noch eine Weile, bis eine Entscheidung getroffen wird. Es wird wohl "erst einmal weitergeleitet" und über die Weiterleitung erhalte ich noch eine Info per Brief. Online habe ich gelesen, dass die Bearbeitungsfrist ab Gutachten 7 Wochen insgesamt sind, bis der Bescheid stehen muss. Ist das so richtig? Das Ganze zieht sich jetzt seit Anfang September und ich möchte endlich einen finalen Bescheid haben. Lieben Dank schon mal für eure Rückmeldung!

4 Antworten

peiliam 28.12.2016 | 09:42
Hallo Experte, wieso gibt es im Widerspruchsverfahren keine Bearbeitungsfristen mehr????? SGG §88 Untätigkeitsklage wenn Widerspruch nach 3Monaten nicht beschieden wurde!!!!!
=//=am 30.12.2016 | 13:41
Die Bearbeitung im Widerspruchsverfahren wird sich verzögern, weil vermutlich Ihre Akten dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden (müssen) - bedeutet in der Regel Ablehnung des Widerspruches. Da dem Sachbearbeiter der Rehaabteilung nicht bekannt ist, wann dieser Widerspruchsausschuss tagt, kann sich das Ganze verzögern. D.h. die Akte geht an die Rechtsmittelabteilung, dann wird ein Termin für den WSA gemacht. Dieser tagt wahrscheinlich auch in Berlin bei der DRV Bund nicht jeden Tag. Sie können natürlich Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einlegen, bringen tut Ihnen das aber rein gar nichts. Im Gegenteil, es verzögert die ganze Geschichte noch mehr, denn das SG prüft dann nach Akteneinsicht, ob tatsächlich Untätigkeit vorlag. Was man nicht so alles online lesen kann... Bearbeitungsdauer ab Gutachten 7 Wochen? Und welche Frist gibt es, wenn kein Gutachten erforderlich war? :-)
Nadschiam 30.12.2016 | 18:44
Ist es Standard, dass der Widerspruch abgelehnt wird, trotz eines Gutachtens oder woher kommt Ihre Antwort? Meinen Fall werden Sie ja ganz sicher nicht kennen. ;) Genau aus dem Grund frage ich an. Ich kenne die Fristen nicht. Und wenn es keine Frist ab Gutachten gibt: ok.
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