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Antrag der WEiterzahlung der EU Rente

von toppo08.01.2007 | 12:48
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5 Antworten

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Hallo, im August 2006 wurde durch ein Gutachten vor dem Sozialgericht, meine EU Rente von der Rentenanstallt rückwirkend anerkannt. Die EU Rente ist eine befristet Rente bis Ende August 2007. Ich wurde darauf hingewiesen rechtzeitig einen Weiterzahlungsantrag zu stellen. Meine Frage ist nun die: Muss ich mit einem ärztlichen Gutachten durch die Rentenkasse rechnen, obwohl erst August 2006 ein Gutachten erstellt wurde? Oder wird nach diesem Gutachten das ja erst im August 2006 war, nochmals erneut eins gemacht, auch wenn in diesem Gutachten steht, das keine Besserung in Sicht ist? Würde mich über Antwort freuen. Hoffe jedoch das man nicht wieder hintereinander kommt wie in doch sehr vielen Beiträgen hier. Was ich sehr schade finde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Beiträgen ist nichts hinzuzufügen. Diese Frage kann nur der entsprechende Sachbearbeiter beantworten. Aufgrund der Kürze der Rentenbefristung gehe ich aber davon aus, dass eine erneute Begutachtung erfolgen wird.

4 Antworten

KSCam 08.01.2007 | 13:25
die Frage, ob eine erneute Begutachtung erfolgt, kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers beantworten. So was hängt immer vom Einzelfall ab - und den kennt kein Forumsteilnehmer.
???am 09.01.2007 | 12:17
Eine Befristung auf ein Jahr ist recht kurz. Normalerweise wird nur dann eine so kurze Befristung gewählt, wenn der Gutachter mit einer Besserung des Gesundheitszustandes rechnet. Dann wäre auf alle Fälle wieder eine neue Begutachtung nötig. Sehen Sie sich doch nochmal den Schriftverkehr mit dem Sozialgericht durch. Vieleicht steht ja da noch was drin.
toppoam 10.01.2007 | 17:12
Die Erwerbsminderungsrente wurde mir rückwirkend seit März 2004 bezahlt und ist eben bis August 2007 befristet. Somit ist die Zeitrente über 3 Jahre also so wie die Zeitrenten in der Regel sind und nicht wie oben erwähnt ein Jahr.
Kurtam 10.01.2007 | 22:42
Wurde die Zeitrente tatsächlich von März 2004 bis August 2007 bewilligt?
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