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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente

von emma09.04.2012 | 12:10
1507 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1959 geboren,mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde 2008 abgelehnt,da ich bis dahin die letzten 3 Jahre wegen Krankheit,nur arbeitssuchend gemeldet war,ich habe einen GDB von 70 % deshalb bekam ich vom Arbeitsamt 2009 eine Eingliederungstelle mit 15 Std. die Woche, bekommen.Nun ist es so das mein Arbeitgeber seinen Betrieb schließt,ich habe dort 3 Jahre gearbeitet ,mein AG war sehr verständnisvoll,wenn es mir nicht gut ging,durfte ich gehen.So das ich die 15 Std.auf die ganze Woche verteilen konnte, mal 2 Std.oder 3 Std. Nun meine Frage,könnte ich nun einen neuen Atrag auf Erwerbsminderungsrente stellen,da ich in diesen 3 Jahren nie schmerzfrei war und trotzdem so gut es ging gearbeitet habe,Ich mache regelmäßig Rehasport, Krankengymnastik und bin in Psychologischer Beh. Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Gruß Emma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2012 | 12:18

Wie es "KSC" bereits geschrieben hat:

Den Antrag selbst kann und wird man Ihnen nicht verwehren.

Ob die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird dann im Rahmen der Antragsbearbeitung beim Rentenversicherungsträger geprüft.

1 Antworten

KSCam 09.04.2012 | 19:14
Einen Antrag kann man immer stellen. Mehr kann man hier im Forum kaum sagen: ob Sie erwerbsgemindert sind, entscheiden die Ärzte im Rentenverfahren. Wann die EM eingetreten ist, ebenso - Spekulationen über den Eintritt der EM bringen nicht viel. Versicherungsrechtlich müssen Sie in den 5 Jahren vor Eintritt der EM 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Ob das zum Zeitpunkt der EM vorlag, kann auch kein Forumsteilnehmer sagen, weil keiner den Leistungsfall und die konkret vorhandenen Versicherungszeiten kennt. Somit wissen Sie erst Bescheid, wenn über einen Antrag auf Rente positiv oder negativ entschieden ist.
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