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Experten-Antwort

Antrag EU-Rente

von maxie16.05.2011 | 20:40
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach langer Arbeitsunfähigkeit hat mir die DRV nach einer med. Reha, aus der ich als weiter arb.unfähig entlassen wurde, ein Rentenantragsformular nach § 116 zugeschickt. Ich habe diesen Antrag gestellt und nach telefonischer Auskunft ist eine Rente wegen dieses § sehr wahrscheinlich. Entschieden würde das auf Grund des Entlassungsberichtes - und ich bräuchte deshalb keine weiteren Befunde zu schicken. Ich möchte eine volle EU-Rente und weiss nicht, was genau in dem Entlassungsbericht steht.(ob 3 Std. oder 3-6 Stunden arbeitsfähigkeit bescheinigt wird) Da ich mit meinem behandelnden Arzt, der gleichzeitig Gutachter für die DRV ist, einig darüber bin, dass eine volle EU-Rente sinnvoll ist,bin ich nach dieser Aussage jetzt unsicher, ob ich "trotzdem" noch einen "Extrabefund" meines Arztes nachreichen soll, kann...? Oder muss ich abwarten - um evtl. dann Widerspruch einlegen zu können? Habe alle behandelnden Ärzte im Antrag auch angegeben - aber scheinbar ist das in so einem Fall egal?!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.05.2011 | 08:43

Hallo maxie,

Sie sollten jetzt die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten. Dort liegen wahrscheinlich alle nötigen Unterlagen vor. Darauf deutet doch auch die telefonische Auskunft hin.

Nur wenn sich ganz neue medizinische Aspekte ergeben haben, ist es sinnvoll, weitere Befunde nachzureichen.

Im Übrigen: Auch wenn die Leistungsfähigkeit noch bei 3-6 Stunden liegen sollte, wird häufig eine volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt - wenn nämlich der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt und Sie auch keinen geeigeneten Teilzeitarbeitsplatz haben.

Experten-Antwortam 17.05.2011 | 12:23

Nein, auch die Entscheidung über die sogenannte "Arbeitsmarktrente" trifft allein der Rentenversicherungsträger. Er wird möglicherweise vorher bei der Arbeitsagentur anfragen, wie es mit Teilzeitarbeitsplätzen in Ihrem Berufsfeld aussieht - es kann aber auch sein, dass er den Teilzeitarbeitsmarkt von vornherein als verschlossen ansieht (das wird bei den einzelnen RV-Trägern unterschiedlich gehandhabt).

4 Antworten

Elisabetham 16.05.2011 | 21:15
Du musst leider abwarten. Das Gutachten geht dem beratungsärztlichen Dienst zu. Die haben selbst die Möglichkeit bei Notwendigkeit noch noch Nachermittlungen anzustellen. Deren Einschätzung wird dann deinem SB zugeleitet und der entscheidet nach seinem Ermessen. Er kann auch noch Nachermittlungen anstellen. Ich stecke auch in so einem Verfahren und muss warten und warten ist scheußlich. Lass die DRV erst einmal entscheiden und danach kannst und musst entscheiden, was du tun musst. Mit irgendwelchen weiteren Gutachten dazwischen zu kommen halte ich für kontraproduktiv.
-_-am 16.05.2011 | 22:15
In Fällen nach § 116 SGB 6 wird vorher geprüft, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Warten Sie den Rentenbescheid ab. Telefonisch können Sie über die bereits erhaltenen Informationen hinaus nichts erreichen. EU-Renten werden nicht mehr neu bewilligt (gibt es nur noch als Bestandsfälle). Sie erhalten eine Rente wegen Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung. Das Ergebnis Ihres Rentenantrags erfahren Sie nur aus dem schriftlichen Bescheid. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie natürlich Widerspruch einlegen.
Machts Sinnam 16.05.2011 | 22:09
Natürlich - dieser Trumpf muss auf den Tisch, du willst doch einen entscheidenden Stich machen!
maxieam 17.05.2011 | 11:38
..aber über die Arbeitsmarktrente entscheidet ja nicht die DRV, sondern AA oder Jobcenter ( oder gemeinsam?)??
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