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Experten-Antwort

Antrag EU Rente während Teilrentenbezug

von Fragender28.03.2019 | 16:19
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6 Antworten

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Hallo, verliert man während unbefristetem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente und Beantragung einer vollen EMR bei eventueller Ablehnung auch die Teilrente oder ändert sich daran nichts?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

den Ausführungen der User "KSC" und "Richtige Antwort" schließen wir uns an.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bei Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Anschluss an eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erfolgt eine komplette Neuberechnung nach aktuellem Rechtsstand, da ein neuer Leistungsfall eingetreten ist. Dabei werden alle Beitrags- und Anrechnungszeiten berücksichtigt, die bis zu diesem Leistungsfall zurückgelegt wurden sowie eine nach diesem Zeitpunkt liegende Zurechnungszeit.

Für die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor in der Nachfolgerente maßgebend. Für die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die bislang der Rentenberechnung noch nicht zugrunde lagen, wird der Zugangsfaktor neu für die Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bestimmt.

Das Teilzeitgehalt der letzten Jahre wirkt sich nicht zwangsläufig rentenmindernd aus. Zum einen kann eine zeitgleich anrechenbare Zurechnungszeit eine geringere Beitragszahlung auffangen. Zum anderen gibt es für die Bewertung von beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten eine weitere Vergleichsbewertung, bei der die letzten 4 Jahre vor Eintritt des (neuen) Leistungsfalls unberücksichtigt bleiben.

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4 Antworten

KSCam 28.03.2019 | 17:04
In so einem Fall wird im Normalfall die Teilrente weiterlaufen. Ansonsten müsste die DRV feststellen, dass der Betroffene wieder voll erwerbsfähig ist und die Teilrente nach einer Anhörung entziehen..... Das ist nicht die Regel, ist aber zumindest denkbar. Gewissheit haben Sie erst wenn Ihr Rentenbescheid vorliegt.
Richtige Antwortam 28.03.2019 | 17:17
Wenn du weiterhin teilweise erwerbsgemindert bist, dann bleibt die Teilrente.
Fragenderam 28.03.2019 | 18:28
Danke für die Beantwortung der Frage.
Fragenderam 10.04.2019 | 07:59
Eine Frage habe ich dazu noch: Werden meine bisherigen Entgeltpunkte der ersten Rente sowie aller Folgerenten angesetzt oder wäre eine neue volle EMR ein ganz neuer Prozeß und es würde das Teilzeit Gehalt der letzten Jahre zugrunde gelegt?
Deutsche Rentenversicherung
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