Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag freiwillig Rentenvers

von Julie F.08.06.2019 | 00:13
68 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Experten, ich habe heute einen Antrag v0060 und Sepa Mandat in Beratungstelle der BfA Nord in HH abgegeben. Antrag mit Beginn auf den 1.Juli 2019 gestellt. Der nette Herr an der Anmeldung zur Beratung hat den Antrag entgegengenommen und hat mir den Eingang bestätigt und will die Formulare nun an die BfA Bund senden. Ich dachte eigentlich, dass damit der Beginn zum1.07. sichergestellt ist, aber das konnte er nicht sagen. Nun befürchte ich, dass der Antrag zum 1.Juli nicht mehr rechtzeitig bearbeitet / genehmigt wird, oder muss ich ihr da keine Sorgen machen, da das Datum der Antragseinreichung zählt. Wohin kann ich denn ggf. vorab den Beitrag zahlen, wenn ich noch keinen Bescheid zum 27.06. vorliegen habe, denn ich möchte für die rechtzeitige Überweisung des Beitrag sorgen. Über eine kurze und erläuternde und hoffentlich positive Antwort würde ich mich sehr freuen. BG J.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julie F.,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "****" anschließen.

Freiwillige Beiträge für das Jahr 2019 können wirksam bis zum 31.3.2020 gezahlt werden, das heißt, dass in Ihrem Fall eine verspätete Bearbeitung kein Problem ist. Im Übrigen haben Sie ja den Antrag fristgerecht gestellt.

Wenn der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet wird, dann werden die Beiträge eben rückwirkend ab dem Juli 2019 abgebucht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

****am 08.06.2019 | 19:24
Hallo Julie F. sie hätten den Antrag auf Freiwillige Versicherung auch im Nov./Dezember 2019 stellen können und dann rückwirkend für alle Monate in 2019, die nicht mit Pflichtbeitragszeiten belegt sind, freiwillige Rentenbeiträge zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag zahlen dürfen. Die Antragsfrist und Zahlungsfrist für eine Freiwillige Versicherung ist nur zu beachten wenn sie über den Jahreswechsel 2019 /2020 kommen und rückwirkend für 2019 noch freiwillige Beiträge sollen wollen, dann muß der Antrag spätestens am 31.03. des Folgejahres gestellt sein. Also keine Panik, die DRV Bund wird wie beantragt die Beiträge rückwirkend ab 07.2019 abbuchen, sie müssen nur dafür sorgen das genug Geld auf dem Bankkonto ist. Frohe Pfingsten
Julie F.am 11.06.2019 | 23:27
Herzlichen Dank für die Antworten, die mich doch beruhigen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026