Hallo Julie F.,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "****" anschließen.
Freiwillige Beiträge für das Jahr 2019 können wirksam bis zum 31.3.2020 gezahlt werden, das heißt, dass in Ihrem Fall eine verspätete Bearbeitung kein Problem ist. Im Übrigen haben Sie ja den Antrag fristgerecht gestellt.
Wenn der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet wird, dann werden die Beiträge eben rückwirkend ab dem Juli 2019 abgebucht.