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Experten-Antwort

Arbeit in Werkstatt für behinderte Menschen

von Klaus M.23.02.2015 | 17:18
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Ich beziehe seit 2012 eine geringe Erwerbsminderungsrente von ca. 380 Euro monatlich. Im Rahmen einer Teilhabe am Arbeitsleben arbeite ich in einer Werkstatt f. behinderte Menschen (WfbM). Nach Anschluß der Maßnahme werde ich dort noch ca. 12 Jahre arbeiten. Von einem fiktiven Jahresentgelt, dass 80% des Durchschnittsentgeltes aller Versicherten beträgt, werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Erhöhen diese Rentenversicherungsbeiträge meine bereits bestehende Erwerbsminderungsrente? Wenn ja, wann kommt diese Erhöhung zur Auszahlung? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus M.,

Beiträge, die nach Eintritt des Leistungsfalles entrichtet werden, können erst bei einer Folgerente berücksichtigt werden. Dies wäre eine Altersrente oder eine Hinterbliebenenrente.

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4 Antworten

RSSam 23.02.2015 | 18:21
Wenn es so wäre, müsste man jeden Monat die Rente neu berechnen. Die Bewertung der Beitragszeiten, welche nach dem Leistungsfall liegen, erfolgt, wenn ein neuer Lesitungsfall festgestellt wird. Das wäre z.b. dann, wenn Ihre Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wird (also spätestens bei der Regelaltersrente).
W*lfgangam 23.02.2015 | 20:54
Hallo Klaus M. so lange kein neuer Rentenfall eintritt, bleibt es bei dem alten Rentenbetrag. Egal, ob eine dauerhafte EM-Rente bis ins Alter reicht, oder eine befristete EM-Rente bis dahin immer weiter bewilligt wird. Erst wenn die erste Altersrente wg. Schwerbehinderung (60 + xx) möglich ist, erfolgt eine Neuberechnung. Dann _können_ sich zwischenzeitliche/neue Zeiten/WfbM positiv auswirken, sofern sie _mehr wert_ sind, als die bisher bei der jetzigen EM-Rente bereits hochgerechnete Zeit bis 60 (Zurechnungszeit) 'wert' ist. Möglicherweise geht aber auch eine später mal höhere Altersrente ins Leere, sofern Sie ggf. auch weiterhin auf ergänzende Sozialleistungen/Grundsicherung angewiesen sind, die den Mehrbetrag an Altersrente mit Kürzung der Sozialleistung kassiert. Gruß w.
Dr. Schimmelam 23.02.2015 | 21:31
Vielleicht kannst du in dieser Werkstatt mal ein weilches Aushelfen Wolfgang, daß man deinen altklugen Flöz nicht immer zu Gesicht bekommt.
W*lfgangam 23.02.2015 | 21:55
... mit welchem Respekt zu dieser Frage, diesen Menschen Sie begegnen, hat man ja nun gesehen. Wäre nett, wenn Sie wenigstens in einer Randnotiz etwas zur Sache beigetragen hätten, auf das man mit Sachargumenten eingehen hätte können. So ...fühlen Sie sich jetzt besser? Sicher - Sie wissen doch, wer den *Arsch aus dem Fenster hält, friert zuerst von ganz unten bis zum Bregen hoch/was folgt, kann man Ihrem 'Statement' ableiten (Perma-Schimmel in den Ganglien ;-) Gruß w. (sorry Red.)
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