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Experten-Antwort

Arbeiten vor Umschulung erlaubt?

von T. U.24.04.2015 | 01:30
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3 Antworten

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Hallo, bin jetzt seit einem halben Jahr arbeitslos und habe jetzt eine Umschulung von der RV genehmigt bekommen. Als nächstes habe ich erst in 1 Monat einen Termin beim Reha-Berater. Würde gerne auf die Techniker Schule, jedoch fangen die ja alle irgendwann im Sommer an. Ob die Art der Umschulung genehmigt wird, weiß ich auch noch nicht. Wird also sehr eng dieses Jahr. Die Frage ist jetzt, was ist wenn in einem halben Jahr mein Alg 1 ausläuft? Alg 2 geht finanziell gar nicht. Wenn es keine Möglichkeit der Überbrückung gibt, müsste ich also irgendwas arbeiten bis zum nächsten Schulbeginn. Nur darf ich das überhaupt von der Rentenversicherung aus? Und wenn ja, was? In meinem erlernten Beruf kann ich nicht mehr arbeiten, mach ich was anderes, heißt es evtl. das ich ja jetzt eine alternative Arbeit gefunden habe und eine Umschulung nicht mehr nötig ist oder wie läuft das? Kann die Bewiligung zurückgezogen werden? Werde es ja hoffentlich von meinem Berater erfahren aber das dauert ja noch. Wüßte gerne schon vorher, was auf mich zukommt. Schon mal danke im voraus… Gruß Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Tom,

die Vermutung des vorangegangenen Beitrages stützend, läßt sich aus Ihrem Schilderungen schlussfolgern, dass Sie zwar eine Bewilligung für eine LTA haben, aber Art und Weise noch nicht feststehen. Dafür dient der Termin, bei dem Sie zusammen mit dem Reha-Fachberater unter Berücksichtigung Ihrer Fähigkeiten, Möglichkeiten und Wünsche erarbeiten, wie es weiter gehen soll. Dabei wäre es wahrscheinlich sehr nützlich, wie auch schon von "???" angemerkt, mehrere Optionen im Gepäck zu haben. Sofern sich im Gespräch herausstellt, dass Sie weiterhin unterstützende Einkünfte bis zum Beginn der LTA benötigen, können Sie Ihre Frage verbindlich durch Ihren Reha-Fachberater beantworten lassen.

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2 Antworten

???am 24.04.2015 | 10:05
Nach Ihrer Schilderung haben Sie eben noch keine Umschulung bewilligt bekommen, sondern es wurde nur festgestellt, dass Sie LTA benötigen. LTA sind ein weites Feld und eine Umschulung nur die bekannteste Form. Nutzen Sie die Zeit bis zu Ihrem Beratungstermin und informieren Sie sich gut. Wie ist denn der Arbeitsmarkt für Ihren angestrebten Techniker? Gibt es in Ihrer Nähe Betriebe, wo Sie vielleicht schon mal ein Praktikum machen können? Wo könnte die Ausbildung stattfinden, was kostet sie, wann ist dort Anmeldeschluss? Außerdem sollten Sie sich nach Alternativen umsehen. Die DRV ist zwar gehalten, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn Sie für eine Techniker-Ausbildung nicht das nötige Leistungsvermögen mitbringen? Ein Plan B oder auch C sollten Sie schon mal in der Tasche haben. Eine Arbeitsaufnahme jetzt ist tatsächlich schwierig. Wenn Sie in einem gesundheitlich passenden Beruf Vollzeit arbeiten, sind Sie eigentlich wieder in den Arbeitsmarkt integriert und brauchen keine LTA mehr. In der Regel gilt das aber erst ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten. Besprechen Sie das Problem mit Ihrem Reha-Fachberater. Mit der Begründung "drohendes AlG II" können Sie vieleicht eine andere Regelung vereinbaren. Allerdings sollten Sie auch nach den Auswirkungen auf Ihr zu erwartendes Übergangsgeld fragen.
T. U.am 24.04.2015 | 11:15
Danke für die Antwort. Was den Techniker angeht, ich bin 40 Jahre alt und es wäre wohl am sinnvollsten auf das aufzubauen, was ich gelernt habe. 2 handwerklich-technische Berufe. Ein völlig neuer Beruf macht mit 40 wenig Sinn, ist auch die Meinung der Arge. Schule ist in der Nähe, Jobs gibt es auch in der Nähe, Branche (Erneuerbare Energien) ist ein Wachstumsmarkt. Da mir die Amtsärztin als letzten Satz schon mitgab "Überlegen sie sich schon mal, was sie machen wollen", hatte ich bereits viel Zeit mir Gedanken zu machen, obwohl ich noch nichts schriftlich hatte. In erster Linie geht es mir aber um meine finanzielle Situation. Wie Sie ja sagten, ist das mit dem Arbeiten nicht so einfach. Dazu kommt noch der von Ihnen erwähnte Aspekt, wie sich eine evtl. Übergangstätigkeit auf das Übergangsgeld auswirkt. Tja, es nutzt wohl nichts, ich muß abwarten, was der Berater sagt...
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