Hallo Mara,
ich empfehle Ihnen, sich für die Krankheitszeiten Nachweise von Ihrem Arzt geben zu lassen. Diese Bescheinigungen können Sie Ihrem Rentenversicherungsträger bei der nächsten Kontenklärung vorlegen. Falls Ihnen bislang Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit angerechnet wurden, werden Ihnen während der Krankheitszeiten Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit anerkannt.