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Zur Experten-Antwort springenHallo Reiner,
bei einem Geburtsjahrgang 1951 kommt zunächst einmal diese Rentenart in Betracht (nur bis Jahrgang 1952). Der frühestmögliche Rentenbeginn mit Abschlägen wäre theoretisch das 60. Lebensjahr gewesen, weil Sie am 01.01.2004 arbeitslos waren und somit Vertrauensschutz genießen. Ein theoretischer Rentenbeginn mit 63 wäre immer noch mit (weniger) Abschlägen verbunden.
ABER: Weitere Voraussetzung für diese Rente ist es, dass Sie nach Vollendung eines Lebensalters von 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslos waren und dies ist laut Ihren Angaben zum 63. Geburtstag nicht erfüllt. Erst nach Ablauf von 52 Wochen nach dem 10.09.2013 würde ein Anspruch in Frage kommen.
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