Die Antwort und der weitere Beitrag von chi sind (doch)zutreffend.
Die Ausnahmeregelung für Zeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr kommt nicht zum Zuge, da Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit ja bereits schon älter als 25 Jahre waren.
Eine Anrechnung der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug kann ohne Unterbrechung einer entsprechenden Beschäftigung nur anerkannt werden, wenn die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgte und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet war. Der Leistungsbezug ist nicht relevant.