Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitslos melden nach Studium - Bedeutung für die Rentenversicherung

von Bella03.04.2019 | 17:34
346 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten-Team, kurz zur Schilderung: direkt nach dem Abitur (2006, 19 Jahre) habe ich etwas länger (nach einem lückenlosen Studienwechsel) studiert und dann das 2. Studium erfolgreich (mit ca. 28 Jahren, 2014) abgeschlossen. Leider fand ich direkt nach dem Studium 2 Jahre keinen Arbeitsplatz, somit bestand auch kein versichertes Beschäftigungsverhältnis. Unmittelbar nach Ende des Studiums, vom ersten bis zum letzten Tag der Arbeitslosigkeit, war ich, bei der Agentur für Arbeit, arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet (22 Monate). Erst ab Juli 2016 bin ich bis dato unbefristet angestellt. Nun zu meinen Fragen: 1. Ist bei der Arbeitslosigkeit der Leistungsbezug relevant? 2. Wird mir die Zeit der Arbeitslosigkeit (Bescheid vom Arbeitsamt liegt vor) als Anrechnungszeit angerechnet? (Vor der Arbeitslosigkeit habe ich lückenlos studiert) - wenn NEIN, warum nicht? - wenn JA, dann die komplette Arbeitslosigeit oder exakt die schulische Höchstdauer von 8 Jahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort und der weitere Beitrag von chi sind (doch)zutreffend.

Die Ausnahmeregelung für Zeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr kommt nicht zum Zuge, da Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit ja bereits schon älter als 25 Jahre waren.

Eine Anrechnung der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug kann ohne Unterbrechung einer entsprechenden Beschäftigung nur anerkannt werden, wenn die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgte und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet war. Der Leistungsbezug ist nicht relevant.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

chiam 03.04.2019 | 18:08
Leistungsbezug oder nicht macht schon einen Unterschied (wobei es noch darauf ankommt, warum es ggf. keine Leistung gab), aber hier wird die Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit an etwas anderem scheitern: Es liegt keine Unterbrechung einer versicherten Tätigkeit vor, da Sie vorher studiert und nicht gearbeitet haben. Die 8-Jahres-Grenze hat hiermit nichts zu tun; die gilt nur für Zeiten der schulischen Ausbildung. Da Schulzeit und Studium aber deutlich länger als acht Jahre gedauert haben, wird der letzte Teil der Studiumszeit nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Vorteil hier allerdings: Für diese Zeiten können Sie auch später noch freiwillige Beiträge nachzahlen (zu beantragen vor dem 45. Geburtstag).
chiam 04.04.2019 | 13:40
Die Arbeitslosigkeit war hier aber mit „ca. 28“ eingetreten, also weit nach 25.
Schadeam 04.04.2019 | 16:51
Kurz gesagt: aus heutiger Sicht war die damalige Arbeitslosenmeldung "für die Katz" weil es nichts für die spätere Rente bringt. Hätten Sie sich damals erkundigt hätte Ihnen dies jeder DRV Berater so gesagt. Aber wer weiß was die nächsten 30 Jahre bringen - geschadet hat es der Rente auch nicht. :)
Bellaam 04.04.2019 | 20:31
Ich danken Ihnen allen vielmals für die Antworten!!!! :) Dann werde ich mich mal mit einem DRV-Berater zusammensetzen und irgendwie versuchen wenigstens etwas nachzuzahlen ;) Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026