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Arbeitslos mit 55

von Dagmar07.01.2007 | 18:52
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3 Antworten

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Hallo Mein Mann Jg 51 , seit 40 J.im Berufsleben wird demnächst Arbeitslos weil seine Fa. schliesst. Ich hatte schon einmal angefragt bin damals nicht auf seine Erkrankung eingegangen er hatt bis jetzt nur 50% mit einem G vor drei Jahren wurde im die BSD entfernt er hatt sich diese neue Erkrankung noch nicht mit eintragen lassen. Meine Frage: Spielt das eine Rolle ob er 50 oder 70% eingetr. hat .würde eine EMR für ihn betracht kommen. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Frau Dagmar,

wie von den anderen Forumsteilnehmern schon ausgeführt,führt die Schwerbehinderteneigenschaft nicht automatisch dazu, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind. Sie kann aber ein Indiz sein, dass das Leistungsvermögen in bestimmten Bereichen eingeschränkt ist. Die Einschätzung des Leistungsvermögens erfolgt immer einzelfallbezogen aufgrund der vorhandenen ärztlichen Unterlagen und ggf. einer durchgeführten Untersuchung. Ich habe Ihnen nachfolgend die Definitionen der verschiedenen Möglichkeiten einer Erwerbsminderung aufgelistet – vielleicht helfen Sie Ihnen ja weiter.

Das seit dem 01.01.2001 geltende Recht unterscheidet – abhängig von dem noch vorhandenen Leistungsvermögen – zwischen mehreren Renten wegen Erwerbsminderung.

Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gibt es noch eine Übergangsvorschrift wonach Anspruch auf Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung b e i Berufsunfähigkeit besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

2 Antworten

!!!am 08.01.2007 | 07:35
Der Grad der Behinderung ist für die Festsetzung der Erwerbsminderung unerheblich. Es gibt durchaus Menschen die einen GdB von 100% haben, aber nicht erwerbsgemindert sind. Bei einer Schwerbehinderung spielt es auch keine Rolle, ob Ihr Mann 50% oder 70% hat. Er gilt dann auf jeden Fall als Schwerbehinderter.
KSCam 08.01.2007 | 07:36
der Prozentsatz der Schwerbehinderung sagt nichts darüber aus, ob Ihr Mann erwerbsgemindert ist. Bsp: ein querschnittsgelähmter Rollstuhlfahrer könnte 100% schwerbehindert sein und trotzdem ganztags im Büro arbeiten: er bekäme keine Rente, weil er ja arbeiten kann. Es kommt also auf die medizinische Situation im Einzelfall an. Besprechen Sie mit den Ärzten, ob und gegebenewnfalls welche Arbeiten Ihr Mann noch machen kann. Wenn er ohne die Betriebsschließung die bisherige Arbeit noch hätte weitermachen können, dann sieht es aber tendentiell schlecht aus mit er EM Rente.
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