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arbeitslos nach altersteilzeit

von roswitha19.03.2009 | 19:36
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8 Antworten

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ich bin 57jahre und man hat mir die altersteilzeit angeboten. mein problem dabei ist, das es sich nur um 4jahre handelt, das heißt 2 jahre aktiv 2 jahre passiv. dann wäre ich erst 61 jahre müßte mich noch wenigstens 2 jahre arbeitslos melden. geht das überhaupt,arbeitslos nach altersteilzeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo roswitha,

Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt - unter Anderem - nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer

- nach dem 14.02.1996 auf Grund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber, die sich ZUMINDEST AUF DIE ZEIT BIS ZU EINEM ANSPRUCH AUF EINE ALTERSRENTE erstreckt, seine Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (im Blockmodell durchschnittlich) vermindert hat (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AtG),

Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt also nur vor, wenn sich die Altersteilzeitarbeit auch mindestens bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente erstreckt. Dessen unbenommen muss die Altersrente aber nicht zwingend zum Ende der Altersteilzeitarbeit in Anspruch genommen werden - die Möglichkeit muss aber bestehen!

Im Zweifel sollten Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

7 Antworten

atz-leram 19.03.2009 | 21:14
atz muß vom arbeitgeber zeitlich so vereinbart werden dass unmittelbar eine rente anschließt. gruß f.
...am 20.03.2009 | 06:52
Sind Sie 1951 oder 1952 geboren? Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor?
Oder soam 20.03.2009 | 07:28
aber nur, wenn der AG auch die Förderung von der Arbeitsagentur will...!
roswithaam 20.03.2009 | 07:26
ich bin april 1952 geboren und nicht schwerbehindert. aber seit 29 jahren im betrieb bschäftigt und man reduziert die angestellten.
Oder soam 20.03.2009 | 07:38
Nehmen Sie den Entwurf des ATZ-Vertrags und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Arbeitsagentur! VOR DER UNTERSCHRIFT!
...am 20.03.2009 | 08:41
Wenn die ATZ mit Förderung durch die Agentur für Arbeit durchgeführt werden soll, muss nach dem Ande der ATZ ein Anspruch auf Altersrente bestehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist bei Ihnen mit 63.Lj (mit Anschlägen) wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Grundsätzlich ist ein Arbeitslosengeldbezug nach der ATZ möglich (wenn ATZ ohne Förderung); allerdings berechnet sich das Alo-Geld dann nicht nach dem tatsächlich Entgelt während der ATZ (Gehalt 50% + Aufstockung), sondern nur nach den 50% Grundgehalt entsprechend Ihrer Arbeitsleistung (50%) während der ATZ.
Wolfgang Amadeusam 20.03.2009 | 11:33
Um es deutlich zu sagen, die Altersteilzeit in der vorgeschlagenen Form ist unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob die Agentur für Arbeit einen Zuschuß bezahlt oder nicht, weil zum Ende der Altersteilzeit kein Anspruch auf Altersrente besteht. Dazu kommt, da ein Blockmodell von insgesamt über drei Jahren durchgeführt werden soll, dass das nur möglich ist, wenn es ausdrücklich im Tarifvertrag zugelassen ist. Gilt kein Tarifvertrag, muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen worden sein. Nur wenn auch kein Betriebsrat vorhanden ist, ist eine Einzelvereinbarung in dieser Form möglich. Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass die Unzulässigkeit aufgedeckt wird, auch wenn kein Zuschuß bei der Agentur für Arbeit beantragt wird, nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitslosengeld beantragt wird. Das hätte zur Folge, dass die ganze Altersteilzeit rückabgewickelt werden müßte mit den entsprechenden sozialversicherungsrechtlich nachteiligen Folgen.
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