Bei der Berechnung der EM-RT ist eine Zurechnungszeit als Anrechnungszeit berücksichtigt worden. Eine zeitgleiche Anrechnungszeit wegen Alo würde ebenfalls berechnet werden. Da aber nur eine Zeit berechnet wird, ist es gleichgültig, ob noch eine Meldung bei der AfA rentenrechtlich vorliegt! Es wird immer nur eine Anrechnungszeit bewertet.