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Arbeitslos und Beiträge

von Regina23.04.2007 | 17:47
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit einem Jahr bin ich Arbeitslos und meine LVA Beiträge kann ich nicht mehr einzahlen. Welche Wirkung wird das auf die Rente haben? Und noch eine Frage: Bin 50 Jahre.Arbeite seit 35 Jahre immer in Vollzeit in der Produktionbereich. 2 Kinder. Möchte gerne wissen wann kann ich frühstens in die Rente gehen und mit wieviel Abschläge muß ich rechnen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Regina

bei Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) werden Ihre Rentenversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit weitergezahlt. Selbst wenn Sie keine Leistungen beziehen aber sich durchgehend weiter arbeitslos melden, kann das bei Ihrer Rentenversicherung als beitragsfreie Anrechnungszeit angerechnet werden , die Ihre Rente zwar nicht erhöht aber Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen erhalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unbedingt an eine der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers.

Für den Jahrgang 1957 kommen die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr in Frage.

Sie könnten die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,5% in Anspruch nehmen. Eine ungekürzte Altersrente wäre für Sie nach aktuellem Recht frühestens mit 65 Jahren und 11 Monaten möglich.

MfG

2 Antworten

bekissam 23.04.2007 | 22:13
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern" unter dem Sie die gewünschten Auskünfte direkt aus Ihrem Versicherungskonto von Ihrem zuständigen Versicherungsträger schriftlich erhalten. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
Schiko.am 24.04.2007 | 09:49
Für den fall, dass sie mit den von bekiss gut gemeinten ratschlag nicht weiterkommen, auch einige gedanken von mir. Unklar die bemerkung, beiträge zur rente kann ich nicht weiter- zahlen. Waren sie heuer 50 jahre , somit 2006 bei beginn der arbeitslosigkeit 49 jahre und nur mehr 12 monate arbeitslosengeld I wenn die arbeits- losigkeit erst nach dem 31.1.2006 begonnen hat. Es waren vorher immerhin noch 22 monate für die altersgruppe 47-51 jahre. Während der bezugszeit arbeitslosen I hat ja die agentur bei- träge abgeführt, entsprechende bescheinigung haben sie in den händen. Kam anschliessend hartz IV- aus welchen gründen auch- hatten sie die möglichkeit monatliche mindestbeiträge von 78 , ab 1.1.07 €. 79,60 freiwillg zu leisten. Hierzu bestand für das jahr 2006 ge- legenheit bie 31.3.2007. Sind sie hartz bezieher werden auch von der agentur mindestbeiträge überwiesen. Keine arbeit, kein hartz, können sie für das jahr 2007 monatlich 79.60 überweisen. Damit haben sie eventuell auch , soweit die son- stigen voraussetzungen vorliegen, eine spätere beantragung für rehamaß- nahmen oder den bezug einer erwerbsminderungsrente gesichert. Allerdings, für diese rentenart müssen bei eintritt dieser EM.in den letzten 5 jahren 3 jahre mit pflichtbeiträgen belegt sein. Sie sollten auch wissen, ab 1.7.07 werden je EP. 27,27 - 23,09 neue bundesländer , gutgeschrieben Euro 936 bringen bringen nur 4,28. Für eine rente mit abschlägen sind ja die 35 jahre gegeben, es werden ja auch noch 10 jahre für kindererziehung anerkannt.Gehe davon aus, beide kinder wurden vor dem 1.1.1992 geboren bekommen sie hier- für 1,9992 EP. x 26, 27 derzeit 52,52 zusätzlich an rente. Habe noch keine neuen tabellen, es könnte sein, frühestens rente mit 63 bei 14,4% lebenslangen abschlag. Ohne abschlag mit 65 jahren 11 monaten. Rente als frau- 15 jahre wartezeitanrechnung für 1957 geborene ist wohl passee. MfG.
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