Hallo Regina
bei Bezug von Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) werden Ihre Rentenversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit weitergezahlt. Selbst wenn Sie keine Leistungen beziehen aber sich durchgehend weiter arbeitslos melden, kann das bei Ihrer Rentenversicherung als beitragsfreie Anrechnungszeit angerechnet werden , die Ihre Rente zwar nicht erhöht aber Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen erhalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich unbedingt an eine der Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers.
Für den Jahrgang 1957 kommen die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr in Frage.
Sie könnten die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab dem 63. Lebensjahr mit einem Abschlag von 10,5% in Anspruch nehmen. Eine ungekürzte Altersrente wäre für Sie nach aktuellem Recht frühestens mit 65 Jahren und 11 Monaten möglich.
MfG