Hallo Rentner55,
Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I) stellen nach § 34 SGB VI keinen Hinzuverdienst dar und stehen dem Anspruch auf eine Altersrente nicht entgegen.
Bei Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung könnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld aber evtl. ruhen. Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Agentur für Arbeit.