Guten Tag Maik,
über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld entscheidet die Agentur für Arbeit als zuständiger Leistungsträger. Deshalb sollten Sie sich dorthin wenden, um Ihre Frage zu klären.
Für die Fragen nach der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung während Krankengeldbezug sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse als zuständigem Leistungsträger wenden.