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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld und teilweise Erwerbsminderungsrente

von Manfred Flaßpöhler27.04.2011 | 10:09
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9 Antworten

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Sehr geehrte Damen u. Herren, meine Frau bezieht seit Mai 2010 ALG, nachdem sie vorher 78 Wochen Krankengeld bekommen hatte. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde in der letzten Woche entsprochen. Danach bekommt sie rückwirkend ab März 2010 eine teilweise Erwerbsminderungsrente befristet bis Nov. 2012. Da meine Frau auch weiterhin auf längerer Sicht krankgeschrieben bleibt, müßte sie von der verminderten Rente leben. Jetzt die Frage, stehen ihr neben der Rente noch ALG oder KG zu solange sie krankgeschrieben ist, oder kann sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente stehen kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld mehr zu. Das AloGeld wurde nur im Zuge der „Nahtlosigkeit“ gezahlt, da das Krankengeld wegen der 78 Wochen wegfiel. Ihre Frau erhält diese Rente, weil der med. Dienst der DRV meinte sie könne noch die Hälfte dazuverdienen. Wenn das nicht der Fall ist, sofort Widerspruch einlegen und auf die volle EM-RT pochen!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Nahtlosigkeitsregelung führt zu einer gesetzlichen Fiktion bei leistungsgeminderten Arbeitnehmern hinsichtlich des Vorliegens von Arbeitslosigkeit. Die übrigen Voraussetzungen des § 117 SGB 3 werden jedoch nicht fingiert, insbesondere die Antragstellung, Arbeitslosmeldung, Anwartschaftszeit.

Nach Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung entfällt die Fiktion der Nahtlosigkeitsregelung, d.h. kein Anspruch mehr nach dieser Regelung.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Sorry, aber es ist ein Auszug aus unserer RAA zu § 125 SGB III.

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6 Antworten

Manfred Flaßpöhleram 27.04.2011 | 10:48
Herzlichen dank für die schnelle Antwort
Schadeam 27.04.2011 | 19:21
Dass neben einer teilweisen EM Rente kein ALG Anspruch besteht? Da würde ich mich als DRV Experte "nicht aus dem Fenster lehnen" sondern an die Agentur für Arbeit verweisen. Der Teilrentner kann ja (nach DRV Meinung) noch zum Teil arbeiten und da könnte die Agentur doch auch zuständig sein sowohl für Jobvermittlung als auch für ALG, sofern es im bisherigen Betrieb keine Alternativen gäbe? Wie sich ein etwaiges ALG dann auf die Rente auswirken würde, wäre die im Anschluß zu klärende Frage. Ob eine weitere Krankschreibung sinnvoll ist oder es nicht besser wäre sich für der Teilrente entsprechenden Arbeiten gesund zu melden, wäre eine Frage die mit dem medizinischen Fachpersonal zu diskutieren wäre. Wenn ich mich natürlich bei der Agentur mit den Worten "ich bin krank und kann nicht arbeiten" melde, brauche ich mich über die Antwort "komm wieder wenn du gesund bist" nicht zu wundern.
Schadeam 28.04.2011 | 11:08
für die Nahtlosigkeitsregel mag das ja stimmen. Aber war in der Ausgangsfrage davon die Rede? Es gibt außer dieser Regelung ja noch die Möglichkeit sich ganz normal arbeitslos zu melden - und da dürfte ein Anspruch auf ALG bestehen. Wahrscheinlich haben "alle irgendwie Recht, man darf halt nicht nur in eine Richtung denken. :)
Machts Sinnam 28.04.2011 | 10:18
Was die Experten in diesem Thread für einen Quatsch verzapfen ist unglaublich! Wer ist denn diese Woche zuständig bzw. für den Schwachsinn verantwortlich? Wenn Teil-EM-Rente (3 bis unter 6 Stunden) bewilligt wurde besteht natürlich weiterhin Anspruch auf (teilweises) Arbeitslosengeld. Wichtig ist lediglich, sich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen, was den "Spagat" bedeuten könnte aber machbar ist. In div. Foren ist unter diesem Stichwort einiges zu finden. "Spagat" deswegen weil es gleichzeitig wichtig ist, beim Rententräger Widerspruch einzulegen und dort die volle Leistungsminderung (unter 3 Stunden) geltend zu machen.
Machts Sinnam 28.04.2011 | 12:00
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Das mit dem teilweisen Alg gilt selbst wenn das Arbeitslosengeld bisher über die Nahtlosigkeitsregelung gewährt wurde. Aber stark ist das "Sorry" - ist mir von der DRV noch nie begegnet.
Manfred Flaßpöhleram 28.04.2011 | 14:09
Habe mich beim Arbeitsamt erkundigt. Das ALG wird weiterbezahlt bis zum Ablauf von 15 Monaten. Widerspruch wurde ebenfalls beim Rententräger eingelegt mit dem Ziel auf volle Erwerbsminderung da meine Frau auf nicht absehbarer Zeit krank ist. Danke nochmal für die Informationen
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