Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Arbeitsmarkt-Rente

von Geri30.07.2007 | 20:08
1722 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. ich hätte 2 Fragen an die Experten im Forum. Zuerst meine Daten: bin 59 Jahre alt, habe 1/2 BU-Rente und kann lt Gutachter eingeschränkt auf dem allgemeinen Arbeitmarkt bis 6 Stunden ünd mehr arbeiten. 1. Ich war beim Arbeitsamt und dort kann man mir keine Arbeit vermitteln. Mir wurde die 58-er Reglung angeboten.Da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 habe weil meine Frau eine Halbtagsstelle hat, wollte ich fragen ob ich volle Rente wegen verschlossenen Arbeitmarkt beantragen kann. 2. Sollte ich doch noch das Glück haben eine Arbeitsstelle zu bekommen, wie würden dann die daraus erzielte EP bei der Rente berechnet. zur Zeit habe ich 10,8% Abzug. Wäre für eine Antwort dankbar. mfg.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das seit dem 01.01.2001 geltende Recht unterscheidet - abhängig von dem noch vorhandenen Leistungsvermögen - zwischen mehreren Renten wegen Erwerbsminderung.

Eine dieser Renten ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ( § 43 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ).

Diese Rente können Versicherte erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Der allgemeine Arbeitsmarkt nur also nur dann eine Rolle, wenn eine teilweise Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt wurde und der Arbeitsmarkt verschlossen ist.

Ihr Restleistungsvermögen liegt Ihren Angaben zufolge für den allgemeinen Arbeitsmarkt bei 6 Stunden und mehr, sodass eine Arbeitsmarktrente momentan nicht in Betracht kommt. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und das Restleistungsvermögen auf unter 6 Stunden herabsinken würde, wäre auf Neuantrag hin der Rentenfall nochmals zu überprüfen.

Aus Ihrem Beitrag geht weiterhin hervor, dass Sie eine "½ BU-Rente" erhalten. Offenbar meinen Sie damit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese Rente wird gemäß § 240 SGB VI gewährt, weil Sie zwar in Ihrem Beruf nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten können, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber noch über ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden verfügen. Sie stehen deshalb dem Arbeitsmarkt und damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung und die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld, bzw. wenn dieser Anspruch erschöpft ist und Sie bedürftig sind, Arbeitslosengeld II zahlen.

In Ihrem Beruf bzw. in einem zumutbaren Verweisungsberuf dürfen Sie täglich nur noch weniger als sechs Stunden arbeiten, ohne dass die Erwerbstätigkeit Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hat. In allen anderen Tätigkeiten ( auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ) dagegen dürfen Sie auch noch sechs Stunden oder mehr arbeiten.

Das aus einer Beschäftigung erzielte Bruttoarbeitsentgelt, aber auch das dem Arbeitslosengeld zugrunde liegende Bemessungsentgelt, wird jedoch als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt und führt, sobald es einen bestimmten Betrag überschreitet, zu einer Minderung Ihrer Rente. Die Hinzuverdienstgrenzen können Sie dem Rentenbescheid bzw. der Rentenanpassungsmitteilung entnehmen.

Entgeltpunkte aus einer künftigen Beschäftigung werden gesammelt und fließen später in die Altersrente mit ein. Sofern die Altersrente vorzeitig bezogen wird sind gegebenenfalls auch von diesen Entgeltpunkten wieder Abschläge zu ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein.

6 Antworten

Schiko.am 30.07.2007 | 21:14
Ihre Nachricht* Selber schuld" dürfen hätte ich schon wollen" kann aber nicht, nur exper- tenrat ist gefragt, also nichts für einen rentner. MfG.
Geriam 30.07.2007 | 21:45
Hallo Schiko, Sorry mit Expertenrat meint ich selbstverständlich auch Sie. mfg.
Mitleseram 31.07.2007 | 12:24
Meines Wissens nach können Sie die Rente wegen voller EM bei verschlossenem Arbeitsmarkt nur bekommen, wenn Sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 6h täglich erwerbsfähig sind.
Antoniusam 31.07.2007 | 13:53
Da Sie mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, sind Sie nicht teilweise erwerbsgemindert. Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" kommt für Sie daher nicht in Frage.
???am 31.07.2007 | 15:43
Sie sind trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch voll erwerbsfähig. Mit einer Rente wird es vorerst nichts. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Bevor Sie diesen Weg beschreiten, sollten Sie für sich abklären, ob Sie wirklich nochmal eine Arbeit wollen und bereit sind, sich regelmäßig und häufig zu bewerben. Vorteil wäre, dass Sie potentielle Arbeitgeber mit einem Eingliederungszuschuss ködern könnten. Bei entsprechendem Engagement wäre sicher auch noch die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme möglich. Geschickt nach Ablauf des Alg I terminiert, würde das noch ein Jahr Leistungsbezug bedeuten. Allerdings werden solche Leistungen nicht mehr gewährt, sobald Sie die 58er Regelung unterschrieben haben.
Geriam 03.08.2007 | 12:50
Ivh möchte Ihnen zuerst für die ausführliche Anwort danken und nochmals auf das Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt zurückkommen. Ich habe mich etwas unverständlich bei dem BU Renten-Leistungsvermögen ausgedrückt. Ich kann in meinem Beruf als Lagerist nur noch unter 3 Stunden mit starken Einschränkungen ( überwiegend sitzende Tätigkeit, nicht schwer heben usw.) arbeiten. Ich wollte nun wissen ob das für Ihre Antwort vielleicht noch eine Rolle spielt. mfg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026