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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Ida22.09.2010 | 15:03
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich werde 58Jahre alt, und habe halbe Erwerbsminderungsrente bis zum 65ten Lebensjahr, da ich arbeitslos bin habe ich bis nächstes Jahr befristet "Arbeitsmarktrente" bewilligt bekommen. Ich bin 60% mit Merkz: "G" schwerbehindert Ausweis ist jetzt "unbefristet" verlängert worden. Meine Frage an das Forum ist wann ich nächstes Jahr die Verlängerung für die Arbeitsmarktrente beantrage soll ich da ärztliche Bescheinigungen, Attests mit senden, daß der Gesundheitszustand unverändert ist. Wann die Arbeitsmarktrente abgelehnt wird, tritt dann die halbe Erwerbsminderungsrente automatisch wieder in Kraft oder gar keine Rente mehr. Viele Grüße Ida

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich ca. zwei bis drei Monate vor dem Ablauf der Rente wegen vollen Erwerbsminderung auf Zeit schriftliche bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden und Ihrem Schreiben sämtliche, Ihnen vorliegende, med. Unterlagen beifügen. Sie können jedoch auch die Verlängerung der Zeitrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beantragen, wo dann das entsprechende Antragsformular aufgenommen und entsprechend mit den Kopien Ihrer med. Unterlagen weitergeleitet wird. Jedoch ist bei den meisten Rentenversicherungsträgern dieses Formblatt zur Beantragung der Verlängerung nicht zwingend erforderlich, so dass in der Regel ein von Ihnen unterschriebenes formloses Schreiben ausreicht.

Die Tatsache, dass die Befristung bei der bei Ihnen festgestellten Schwerbehinderung nun weggefallen ist, hat auf den Anspruch der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen.

Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurden Ihnen laut Ihres Beitrages unbefristet zugebilligt, sodass dieser grundsätzlich auch im Falle der Nichtverlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin auf Dauer besteht. Jedoch ist an dieser Stelle der Vollständigkeit halber anzumerken, dass Überprüfungen des med. Anspruches je nach Gesundheitszustand zur Folge haben können, dass auch auf Dauer bewilligte Erwerbsminderungsrenten (sowohl wegen voller als auch teilweiser Erwerbsminderung) wegfallen können, sobald die med. Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

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3 Antworten

Klemensam 22.09.2010 | 21:14
Wie vom Experten richtigerweise angemerkt, wird bei ihrem nächsten Verlängerungsantrag eine komplett neue medizinische Überprüfung ihres dann aktuellen Gesundheitszustandes und damit dann aktueller Erwerbsfähigkeit durchgeführt. Dies könnte sowolhl zur Verlängerung ihrer EM-Rente als auch zur Aberkennung selbiger führen ( Arbeitsmarktrente hin oder her.. ) Also auch ihre teilweise EM-Rente die Sie unbefristet bisher erhallten haben könnte dann - bei Wegfall der gesundheitlichen Voraussetzungen - aberkannt werden. Sicher ist also gar nichts ! Das ganze hat also nur mit ihrem Gesundheitszustandes zu tun und nichts mit dem Arbeitsmarkt. Alle ihnen vorllegenden ärztlichen Atteste, Bescheinigungen etc. sollten Sie unbedingt dem Verlängerungsantrag gleich beilegen. Das könnte das Verfahren zum einen beschleinigen und/oder dann überflüssige Anforderungen von ärztlichen Berichten bei ihren behandelnden Ärzten verhindern. Allerdings ersetzen in den meisten Fällen Atteste, Bescheinigungen etc. nicht den ärztlichen Befundbericht der auf einem RV eigenem Formular erstellt werden muß und den die RV dann selbst bei ihren Ärzten anfordert. Dort sind nämlich Fragen der RV aufgeführt , die in keinen Attest oder ähnlichem beantwortet werden...
Muelleram 24.09.2010 | 16:49
Grundsätzlich kann natürlich auch eine Dauerrente wieder entzogen werden. Das hat mit dem Alter erstmal gar nichts zu tun, sondern nur damit ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente noch vorliegen oder eben nicht ! Liegen diese weiter vor, wird auch die Rente nicht entzogen - egal ob man 25 oder 60 Jahre alt ist. In der Praxis werden Dauerrenten in regelmässigen oder auch unregelmässigen Abständen , oder auch gar nicht mehr überprüft - je nach med. gelagertem Einzelfall und - vor allem -auch der Verfahrensweise des einzelnen regionalem Rententrägers . Die DRV Bund , Berlin handelt anders als die z.b. die ehemalige LVA, Münster . Lt. interner Anweisung überprüft die DRV Bund, Berlin z.b. alle 2 Jahre regelmässig auch Dauerrenten ( bei mir gerade so geschehen ) Dies geschieht erstmal nur anhand eines Fragebogens der auszufüllen ist. Die RV holt dann - eventuell noch und wenn die gemachten Angaben des EM-Rentners zweifelhaft / fragwürdig sind und eine Entscheidungn nicht zulassen - von dem oder den behandelnden Ärzten einen aktuellen Befundbericht ein und entscheidet dann , was weiter geschieht ( also ob die Rente weiter läuft oder einen Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird ) Beim Entziehungsverfahren einer Dauerrente ist allerdings ( im Gegensdatz zu den befristeteten EM-Renten ) die RV in der Beweispflicht und nicht der EM-Rentner. Also die RV muss beweisen , das Sie wieder erwerbsfähig sind und nicht Sie. Und das ist nicht so einfach... Das ist ein oder der entscheidende Vorteil einer Dauerrente gegenüber einer nur befristeten EM-Rente ! In der Regel kann man aber sicher sagen, das Dauerrenten - bei gleichbleibender Erkrankung - bis zur Regelaltersgrenze auch gezahlt werden. Entziehungen einer Dauerrente sind sehr sehr selten , aber eben auch im Einzelfall und bei völliger Genesung schon mal möglich. In einem Widerspruchs - sowie Klageverfahren vor dem Sozialgericht, müsste übrigens die EM-Rente auch erstmal weiter gezahlt werden und zwar bis zur rechtskräftigen Entscheidung. und das kann Jahre dauern... Auch dies ist natürlich ein großer Vorteil der Dauerrente.
Muelleram 24.09.2010 | 16:04
Hallo Lesen sie bitte die Frage von Ida!!! Sie bekommt bereits unbefristet Rente bis zum 65 Lebensjahr!!!! Nur die Arbeitsmarktrente ist befristet!!!! Ich kenne niemanden, der bei einer bewilligten unbefristeten Rente wieder für erwerbsfähig erklärt wurde. Die Überprüfung müsste da schon wirklich eine enorme Krankheitsverbesserung ergeben
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