Sie sollten sich ca. zwei bis drei Monate vor dem Ablauf der Rente wegen vollen Erwerbsminderung auf Zeit schriftliche bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden und Ihrem Schreiben sämtliche, Ihnen vorliegende, med. Unterlagen beifügen. Sie können jedoch auch die Verlängerung der Zeitrente bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beantragen, wo dann das entsprechende Antragsformular aufgenommen und entsprechend mit den Kopien Ihrer med. Unterlagen weitergeleitet wird. Jedoch ist bei den meisten Rentenversicherungsträgern dieses Formblatt zur Beantragung der Verlängerung nicht zwingend erforderlich, so dass in der Regel ein von Ihnen unterschriebenes formloses Schreiben ausreicht.
Die Tatsache, dass die Befristung bei der bei Ihnen festgestellten Schwerbehinderung nun weggefallen ist, hat auf den Anspruch der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen.
Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurden Ihnen laut Ihres Beitrages unbefristet zugebilligt, sodass dieser grundsätzlich auch im Falle der Nichtverlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin auf Dauer besteht. Jedoch ist an dieser Stelle der Vollständigkeit halber anzumerken, dass Überprüfungen des med. Anspruches je nach Gesundheitszustand zur Folge haben können, dass auch auf Dauer bewilligte Erwerbsminderungsrenten (sowohl wegen voller als auch teilweiser Erwerbsminderung) wegfallen können, sobald die med. Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.