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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente bewilligt, trotz bestehender Wegeunfähigkeit?

von RentenRita10.01.2019 | 11:42
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4 Antworten

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Hallo Experten, habe eine wichtige Frage, Kd. von mir (im SGB II) hat eine volle EM-Rente in Form einer "Arbeitsmarktrente" bewilligt bekommen, er könne leichte Tätigkeit noch in Teilzeit ausüben, die Verhältnisse des schlechten Teilzeit-Arbeitsmarktes wurden berücksichtigt, daher hat er volle EM-Rente. Da er noch in Teilzeit arbeiten kann, bekommt er noch Leistungen vom SGB II (Jobcenter), müßte daher nach Teilzeitstellen schauen. Kd. ist aber wegeunfähig, was die DRV Schwaben im WS Bescheid (der im übrigen aber zurückgewiesen wurde) anerkennt. Wie soll ein Kunde, der wegeunfähig ist, nach Teilzeitstellen suchen und dann arbeiten? Er kann das Haus schwerlich verlassen, braucht immer jemanden der ihn stützt (Sprunggelenk kaputt, auch mit Schiene nicht besser, er muß sich immer wo festhalten). DRV ist nicht willig, dies zu ändern. Eine "normale" volle EM-Rente (gerne auf Zeit) wäre die Lösung, dann könnte der Kd. das Geld, was ihm noch fehlt beim Sozialamt bekommen. Was kann man tun? Widerspruch wurde abgelehnt, Überprüfungsantrag wurde abgelehnt, Telefonat heute mit DRV brachte nichts - soll der wegeunfähige Kunde nun Taxi zum Rechtsanwalt w/Klage nehmen? Freu mich auf gute Tipps.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RentenRita,

bei einem arbeitsmarkbedingten Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist die Zuständigkeit des Leistungsträgers nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB III (Arbeitsförderung) gegeben. Der betroffene Rentenbezieher soll mit seinem verbliebenen Leistungsvermögen (drei bis unter sechs Stunden täglich) in einen Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden. Die konkrete Arbeitsplatzvermittlung fällt in die Zuständigkeit dieser Leistungsträger und ist keine Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei einer vorliegenden Wegeunfähigkeit beruht die Erwerbsminderung allerdings nicht auf der Arbeitsmarktlage. Wegen der gesundheitlichen Einschränkungen, wäre der Versicherte nicht in der Lage, seinen Arbeitplatz zu erreichen. Damit ist er medizinisch voll erwerbsgemindert und nicht vermittelbar.

Zu beachten ist, dass nicht jeder mit dem Merkzeichen G nach dem Schwerbehindertenrecht auch wegeunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Sollte tatsächlich Wegeunfähigkeit vorliegen, kann diese durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung) behoben werden. Im Rahmen dieser Leistungen werden vom Rentenversicherungsträger unter anderem auch die Beförderungskosten für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen übernommen.

Die betroffene Person sollte sich noch einmal mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und sich auch zu den möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten lassen.

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3 Antworten

???am 10.01.2019 | 11:54
Für Bewerbungsgespräche oder auch für Fahrten zum Arbeitsplatz kann die DRV Beförderungskosten übernehmen, wenn Ihr Kunde aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann. Die Fahrt zum Rechtsanwalt muss er allerdings selbst zahlen.
Cosimaam 10.01.2019 | 13:29
Die DRV hätte mehrere Möglichkeiten, die Wege entstehen zu lassen. Kfz - Hilfe oder einen Fahrdienst organisieren und bezahlen. Bei derzeit voller EMR allerdings hat man auf dem Jobcenter nichts verloren. Egal ob nun Arbeitsmarktrente oder nicht, es besteht volle Erwerbsminderung, wenn auch nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen. Es kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden. Die Arbeitsmarktrente wurde voll gewährt, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt bei Prüfung wohl als verschlossen galt. Dies ist bei Wegefähigkeit auch gegeben, wenn ein sehr nah zu Fuß zu erreichbarer Arbeitsplatz nicht tatsächlich vorhanden ist. Über Arbeitsmarktrente richtig oder falsch kann man sich hier reichlich im Forum belesen.
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