1. Zunächst sollten Sie einen entsprechenden Verlängerungsantrag stellen.
2. Eine Arbeitsmarktrente oder volle Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich nicht in der Rentenhöhe (keine Berechnungsunterschiede).
3. Können Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und besteht eine Arbeitslosigkeit, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Versicherte als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Rentenversicherungsträger der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Eine Entscheidung diesbzgl. trifft der Rentenversicherungsträger aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen.