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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente/ volle Erwerbsminderungsrente

von Renate13.09.2017 | 09:25
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage an die Experten. Ich beziehe aktuell eine Teilerwerbsminderungsrente und muss diese nun bald verlängern lassen. Aktuell beziehe ich ausserdem Arbeitslosengeld 1. Bzw. wird die Teilrente dort angerechnet. Nach welchen Kriterien steht einem eine Arbeitsmarktrente zu und wie muss man das angehen? Ich habe noch einen Teilzeitarbeitsplatz, kann dort aber leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig sein. Hat eine Arbeitsmarktrente Nachteile und was ändert sich ggf. im Gegensatz zur vollen Erwerbsminderungsrente für mich? Was ist zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Renate

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Zunächst sollten Sie einen entsprechenden Verlängerungsantrag stellen.

2. Eine Arbeitsmarktrente oder volle Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich nicht in der Rentenhöhe (keine Berechnungsunterschiede).

3. Können Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und besteht eine Arbeitslosigkeit, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Versicherte als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Rentenversicherungsträger der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Eine Entscheidung diesbzgl. trifft der Rentenversicherungsträger aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1. Nachteile in der Arbeitsmarktrente oder in der Rente wegen voller Erwerbsminderung, vor allem in der Rentenberechnung, gibt es nicht.

2. Gemäß den Beschlüssen des Bundessozialgerichtes haben Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für sie verschlossen ist. Es ist somit Aufgabe des Rentenversicherungsträgers vor Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu prüfen, ob die Versicherten, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ein leidensgerechter Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber angeboten werden kann. Erst wenn diese Prüfung negativ verläuft, ist von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen.

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14 Antworten

=//=am 13.09.2017 | 10:03
Eine Arbeitsmarktrente ist nichts anderes als eine volle Erwerbsminderungsrente. Sie wird gezahlt, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden beträgt UND der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist oder als verschlossen gilt. Das ALG I wird nach § 96 a SGB VI auf die teilweise EM-Rente angerechnet. Solange Sie noch Anspruch auf das ALG I haben, würde ich es bei der teilweisen EM-Rente belassen. Im Weitergewährungsantrag sollten Sie dann angeben, dass Sie den Teilzeitarbeitsplatz nicht mehr ausüben (können). Es wird dann geprüft, ob Ihnen die volle EM-Rente zusteht.
Renateam 13.09.2017 | 10:16
Hallo =/=, vielen Dank für Ihre Antwort. Da ich bald einen Verlängerungsantrag stellen muss, werde ich das dann so mit angeben. Hat eine Arbeitsmarktrente Nachteile, im Vergleich zur vollen Erwerbsminderungrente? Und wer entscheidet ob der Arbeitsmarkt für mich als verschlossen gilt? Das heißt, mein Arzt sieht es so das ich nicht mehr an den alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und ich ebenso. Wer trifft aber diese Entscheidung ob es zu einer Arbeitsmarktrente kommt, oder nicht?Im letzten Bescheid der DRV steht,ich könne auch am alten Arbeitsplatz arbeiten, was für meine Ärzte nicht nachvollziehbar ist. Viele Grüße Renate
Fortitude oneam 13.09.2017 | 10:52
Hallo Renate, letztendlich liegt Ihre Leistungsfähigkeit zwischen 3 Stunden und unter 6 Stunden = teilweise EMR. Aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes erhalten Sie die volle EMR. Diese kann bis zur Ihrer Regelaltersrente jederzeit überprüft werden. Bei einer vollen EMR aus medizinischen Gründen längstens jedoch nach 9 Jahre nicht mehr. Sollten Sie eine solche anstreben, dann empfehle ich Ihnen nachweislich mit medizinischen Unterlagen und begründen im Detail warum Sie sich als voll erwerbsgemindert halten. Es könnte sein, dass Sie nochmal zum Gutachter müssen. Am Schluss entschiedet der medizinische Dienst der DRV. Dieses Thema "Arbeitsmarktrente" wurde schon viele male hier im Forum erörtert und die Meinungen sind extrem vielfältig. Einfach mal im Suchfeld eingeben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Renateam 13.09.2017 | 11:44
Danke Ihnen Fortitude one. Ich möchte jetzt aber nicht das ganze Forum durchsuchen müssen. Vll. kann mir ja auch noch ein DRV Experte antworten, direkt zu meinem Fall. Noch bestehender Arbeitsplatz. Teilrente. Weitergewährung wird gestellt. Keine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz möglich. Nachteile einer Arbeitsmarktrente zur vollen Erwerbsminderungsrente. Hoffe natürlich noch auf die volle Rente. Viele Grüße Renate
Fortitude oneam 13.09.2017 | 12:19
Hallo Renate, bin nicht der Experte, antworte Ihnen ttotzdem mal. Im Grunde genommen entstehen Ihnen bei einer Arbeitsmarktrente keine Nachteile. Wie gesagt wird diese zeitlich befristet bis zur Ihrer Regelaltersrente sein. Und dann kommt es noch darauf an wie hoch ihre Rente ist und ob Sie davon leben können. Wenn nicht, dann müssten Sie zum Jobcenter. Bei einer vollen EMR aus medizinischen Gründen wäre dann bei Bedürftigkeit das Sozialamt zuständig. Was Ihren Arbeitsplatz angeht und Sie aufgrund Ihres Alters noch weiter arbeiten möchten und Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Ihrer neuen Erkrankung gefährtet ist, könnten Sie eine medizinische Reha und /oder LTA beantragen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Renateam 13.09.2017 | 11:49
Jetzt haben sich leider unsere Antworten überschnitten. Bitt erläutern Sie mir( Expertenteam) wie es sich verhält wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist, ich an diesen aber aus gesundh.Gründen nicht zurückkehren kann.Wer entscheidet das ? Und welche Nachteile hat eine Arbeitsmarktrente? Viele Grüße Renate
Renateam 13.09.2017 | 11:49
Jetzt haben sich leider unsere Antworten überschnitten. Bitt erläutern Sie mir( Expertenteam) wie es sich verhält wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist, ich an diesen aber aus gesundh.Gründen nicht zurückkehren kann.Wer entscheidet das ? Und welche Nachteile hat eine Arbeitsmarktrente? Viele Grüße Renate
Silviaam 13.09.2017 | 13:17
Zitat von Renate anzeigen
Hallo Renate Um 11:38 Uhr hat Ihnen der Experte bereits erläutert, dass es keine Nachteile zwischen einer Arbeitsmarktrente oder einer vollen EMR, vor allem bei der Berechnungsgrundlage, gibt. Wenn Ihnen die Rückkehr an Ihrem noch vorhandenen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, dann wird dies medizinisch/gutachterlich abzuklären und im Verlängerungsverfahren zu prüfen sein. Vorrangig ist es, und das hat Ihnen auch bereits der Experte mitgeteilt, dass Sie den Verlängerungsantrag in die Wege leiten!!!, um überhaupt eine erneute/aktuelle Prüfung Ihres Gesundheitszustands und damit verbunden auch eine abschließende Feststellung Ihres verbliebenen Restleistungsvermögens treffen zu können. Möglich könnte es sein, dass der sozialmedizinische Dienst, nach Prüfung Ihres Verlängerungsantrags und den (hoffentlich liegen Ihnen bereits ausreichend aktuelle Befundberichte vor) möglichst in Kopie schon mit eingereichten aktuellen Befunden/Dokumenten zum Ergebnis kommt, dass eine ausreichende medizinische Begründung vorliegt, um eine volle EM anzuerkennen. Zumindest wäre es Ihnen, nach Ihren Angaben demnach schon hilfreich, dass dieser Sie insoweit einstuft, dass eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, vor allem auch weiterhin in Teilzeit, erspart bleibt, sodass ggf. eine Arbeitsmarktrente anzuerkennen/zuzusprechen ist. Alles vorab informieren oder spekulieren wird Sie hier nicht voranbringen, da im Forum niemand Ihre gesundheitliche Situation in Bezug auf den für Sie bezogenen/möglichen Arbeitsmarkt einzustufen vermag. Wie bereits der Experte Ihnen schon mitteilte, wird nach Stellung des Verlängerungsantrags Ihr aktueller gesundheitlicher Status, anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen, neu überprüft und der Antrag abschließend beschieden. Alles Gute wünscht Silvia
Schorscham 13.09.2017 | 13:53
Und ob ein geeigneter Arbeitsplatz (zumindest theoretisch) vorhanden ist oder nicht, KANN von jedem RV-Träger individuell geprüft werden. Während einige (vielleicht sogar die meisten) RV-Träger grundsätzlich von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgehen, sobald der Betroffene arbeitslos ist, machen andere RV-Träger Ihre Entscheidung von einer Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Im zweiten Fall zählt dann nur die Wahrscheinlichkeitsrechnung aber nicht die tatsächliche Arbeitsplatzvermittlung. (Zwei Beispiele aus meinem Bekanntenkreis bestätigten das recht eindrucksvoll!) MfG
Christianeam 10.08.2018 | 14:27
Ich bin erst seit kurzem Bezieher dieser Rente. Im Jobcenter wurde ich gefragt welchen Behinderungsgrad ich habe. Ich wusste nicht das es Pflicht ist einen solchen zu beantragen. Natürlich versucht man dann über diese Schiene Arbeit zu beschaffen. Widerspruch gegen diese Rente habe ich auch eingereicht Bin ich verpflichtet einen Grad zu beantragen?
Christianeam 10.08.2018 | 14:58
Ich habe Widerspruch eingelegt, damit ich wieder die volle EM Rente aus rein gesundheitlichen Gründen bekomme. Leider weiß ich nicht, wie ich selbst ein Thema eröffnen kann, darum habe ich diesen Weg genutzt.
Marcoam 11.08.2018 | 11:44
Nein Sie kann niemand zwingen einen SBA zu beantragen. Nachteilsausgleiche sind freiwillig. Woher will denn das JC wissen das Sie Schwerbehindert sind? Was sich die unqualifizierten Mitarbeiter dort alles einfallen lassen.
KSCam 11.08.2018 | 13:24
Natürlich versucht das JC seine Kunden in Arbeit zu bringen, das ist die eigentliche Aufgabe dieser Behörde. So gesehen frage ich mich warum Sie sich darüber wundern? Da die DRV Sie derzeit nicht für voll em hält, hofft wohl jeder Steuer- und Beitragszahler, dass es Ihnen mit oder ohne Hilfe des JC gelingt eine Teilzeitarbeit zu finden. Das spart sowohl der DRV und dem JC Kosten und bringt andererseits Beiträge und macht viele Menschen auch zufriedener, wenn Sie wieder eine sinnvolle Arbeit haben. Also eigentlich ein win-win-win Situation außer für den der lieber daheim auf Kosten der Allgemeinheit sein Sofa plattdrückt.
Angelaam 20.02.2019 | 13:37
Zensiert hier im Forum eigentlich niemand solche unqualifizierten Kommentate wie diesen letzten von KSC? Die volle EM- Rente auf Basis der Veschlossenheit des Arbeitsmarktes hat sehr wohl Nachteile, weil ggf. die Verschlechterung der Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden bei dieser Rente nicht anerkannt wird. Es handelt sich also bezogen auf die Restleistungsfähigkeit nur um eine teilweise EM- Rente bei finanziell voller Rentenauszahlung. Für diejenigen, die die Rente aufstocken durch ALG II wird gefordert dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Genauso verhält es sich, wenn man noch Anspruch auf ALGI hat. Kann man aber gesundheitlich nicht mehr zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten, sollte man Widerspruch bei der RV gegen die volle EM Rente ( Arbeitsmarktrente) einlegen. Beim Jobcenter ist dann während dem Leistungsbezug durchgängig eine Krankmeldung vorzulegen. Das geht beim Arbeitsamt nicht, da man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, sprich arbeitsfähig sein muss, um die volle EM Rente und Arbeitslosengeld zu beziehen. Es sei denn, man stellt nach Auslaufen des Krankengeldes beim Arbeitsamt einen Antrag auf Nahtlosigkeit. Sollte dieser bewilligt werden, erhält man volle EM-Rente, die auf dem Arbeitslosengeldanspruch angerechnet wird.
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