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Arbeitsmarktrente vs. AGB II?

von Divine18.01.2007 | 07:04
2621 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage zu folgender Aussage: "Weiterhin würde durch die Anwendung ein deutlicher Widerspruch zu § 41 Abs. 1, Nr. 2 SGB XII entstehen. Denn hier wird eindeutig darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei Erwerbsminderung voraussetzt, dass die volle Erwerbsminderung „unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage“ besteht. Das SGB XII schließt die „Arbeitsmarktrente“ bzw. eine Übertragung seiner Aussagen, definitiv aus. Dieses Umgehen muss aufgrund der Zielsetzung auch für das SGB II gelten, insbesondere für die Leistungen gem. SGB II." Ist das richtig? Lassen sich die Leistungen des SGB II nicht mit der "Arbeitsmarktrente" vereinbaren? Vielen Dank für eine Antwort!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2007 | 10:45

Informationen bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Sie von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 18.01.2007 | 09:14
??? Ist da ALG 2 agelehnt worden?
!!!am 18.01.2007 | 11:45
Das SGB XII regelt die Grundsicherung im Alter und bei vorliegender Erwerbsminderung. Das SGB II regelt das Arbeitslosengeld II. Somit haben die Regelungen des SGB XII nichts mit denen des SGB II gemeinsam!
Knut Rassmussenam 18.01.2007 | 14:26
Das obige Zitat klingt nach einem Ablehnungs- bzw. Widerspruchsbescheid oder Urteil! Da würde mich schon der Hintergrund interessieren!
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