Im Rahmen des Rentenverfahrens wurde geprüft und festgestellt, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt.
Deswegen liegt teilweise Erwerbsminderung vor.
Sollten Sie beabsichtigen, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen, teilen Sie dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit. Dieser prüft anschließend, ob die teilweise Erwerbsminderung noch vorliegt.