Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmartrente bewilligt Vermittelbarkeit?

von PeterWo26.01.2014 | 13:31
4696 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eine volle befristete EM-Rente erhalten, diese allerdings aufgrund der Arbeitsmarktlage. Wie sieht es denn während dieser Zeit mit der Vermittelbarkeit aus? Rein theoretisch kann ich lt. der DRV ja noch 3 bis unter 6 Std. arbeiten. Oder werde ich solange vom Jobcenter in Ruhe gelassen? Wäre froh, für hilfreiche Antworten! Gruss Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen des Rentenverfahrens wurde geprüft und festgestellt, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt.

Deswegen liegt teilweise Erwerbsminderung vor.

Sollten Sie beabsichtigen, eine Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen, teilen Sie dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit. Dieser prüft anschließend, ob die teilweise Erwerbsminderung noch vorliegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Rentenprüferam 26.01.2014 | 14:18
Warum sollte man Sie diesbezüglich "in Ruhe" lassen? Da Sie nach eigenen Angaben noch bis zu (unter) 6 Stunden täglich arbeiten können, steht Ihnen die sogenannte "Arbeitsmarktrente" schlicht und einfach nicht zu, wenn Sie die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme haben. Nicht nur das zuständige Job-Center könnte Sie in Arbeit vermitteln, sondern auch der reine Zufall. Es soll nämlich schon mal vorgekommen sein, dass sich aufmerksame Nachbarn bei meinen Kollegen gemeldet haben und sich danach erkundigten, warum ihr relativ junger Nachbar eine "Arbeitsmarktrente" wegen der angeblichen Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes erhält, obwohl bekannte Firmen händeringend Mitarbeiter für leichte körperliche Tätigkeiten suchen. Manchmal führte das zu einer Aberkennung der "Arbeitsmarktrente". Der Zufall geht eben manchmal eigenartige Wege, weshalb man Ihnen auch keine allgemeingültigen Antworten geben kann. Die möglichen rechtlichen Konsequenzen eines eventuell unberechtigten (Arbeitsmarkt)Rentenbezuges sind übrigens in Ihrem Rentenbescheid aufgeführt!
Frau Eberkostam 26.01.2014 | 14:57
"obwohl bekannte Firmen händeringend Mitarbeiter für leichte körperliche Tätigkeiten suchen" klar, die gibt es - allerdings verlangen die auch bitte einen Bildungsgutschein und natürlich nur Vollzeit und bitte nicht über 50 Jahre alt und natürlich bloß keine Rentner!!! Ersparen Sie uns bitte ihre Halbwahrheiten, Herr Rentenprüfer.
Besserwisseram 26.01.2014 | 15:42
Zitat von Teilzeit-Jobber Ü50 anzeigenausblenden
"obwohl bekannte Firmen händeringend Mitarbeiter für leichte körperliche Tätigkeiten suchen" klar, die gibt es - allerdings verlangen die auch bitte einen Bildungsgutschein und natürlich nur Vollzeit und bitte nicht über 50 Jahre alt und natürlich bloß keine Rentner!!!
Seit wann werden für leichte Telefonisten- oder Bürohelferarbeiten Bildungsgutscheine verlangt? Ich mußte so etwas noch nie vorlegen, Frau Schweinefutter!
Sie meinte Vermittlungsgutscheine!
PeterWoam 26.01.2014 | 16:09
Oh man eh, hier scheinen ja wirklich nur sehr gefrustete psychisch instabile User unterwegs zu sein! Einmal und nie wieder! Es gibt diverse andere Foren, in denen ein niveauvoller Umgangston gegeben ist! Ohne Worte...
Schadeam 26.01.2014 | 18:06
Letztlich kann Ihnen nur das Jobcenter sagen, ob das Jobcenter Sie in Ruhe lässt.....
Herr Tagliatelliam 26.01.2014 | 18:33
Zitat von Teilzeit-Jobber Ü50 anzeigenausblenden
"obwohl bekannte Firmen händeringend Mitarbeiter für leichte körperliche Tätigkeiten suchen" klar, die gibt es - allerdings verlangen die auch bitte einen Bildungsgutschein und natürlich nur Vollzeit und bitte nicht über 50 Jahre alt und natürlich bloß keine Rentner!!!
Seit wann werden für leichte Telefonisten- oder Bürohelferarbeiten Bildungsgutscheine verlangt? Ich mußte so etwas noch nie vorlegen, Frau Schweinefutter!
Ich würde nicht gleich vorschnell und altklug von mir selbst auf andere schließen.
SB Wiedereingliederungam 26.01.2014 | 19:28
Nehmen Sie diese Wochend-Trolle nicht zu ernst. Der User @Schade und der Rentenprüfer haben aber bereits alles Wesentliche gesagt. Ihr Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente entfällt, sobald Sie eine Teilzeitarbeitsstelle antreten können. Es ist denkbar, dass man vor Bewilligung Ihrer Arbeitsmarktrente die Bundesagentur für Arbeit bereits um eine Prognose bezüglich Ihrer Vermittelbarkeit gebeten hat. Insofern wären Sie dort auch als arbeitsuchend registriert und vermittelbar. Mit freundlichen Grüßen
Teilzeit-Jobber Ü50am 26.01.2014 | 20:11
Auch die mußte ich noch nie vorlegen!
Sie sind ja auch ein ganz toller Kerl! Solche Arbeiter wie Sie möchte jeder Arbeitgeber sofort!
Ihr Zynismus ist fehl am Platze! Was kann ich denn dafür, dass ich noch nie Vermittlungsgutscheine benötigt habe? Vermittlungsgutscheine sind übrigens für private Arbeitsvermittler gedacht und nicht für die Arbeitgeber. Da ich mir aber bisher jeden Job selbst besorgt habe, ohne Unterstützung eines privaten Vermittlers, wäre ein Vermittlungsgutschein also WOFÜR nötig gewesen? Bürohelfertätigkeiten sind außerdem weiß Gott nicht so kompliziert, dass man dafür monatelang angelernt werden müsste. Wenn das auf Sie zutrifft, dann machen V-Gutscheine schon eher einen Sinn! MfG
Ralfiam 27.01.2014 | 03:33
Wenn sie aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes vermittelt werden sollten, dann haben Sie was falsch gemacht. Fakt ist, die ARGen haben wesentlich besser zu vermittelnde Kandidaten und man wird Sie in Ruhe lassen. Ein Bekannter von mir ist schon seit 15 Jahren Kunde bei denen, der muß als voller Leistungsbezieher gerade mal jährlich dort antanzen und eine Bewerbung schreiben. Der ist kerngesund und in unserer Region werden händeringen Leute gesucht. Irgendwann geben auch die härtesten Sachbearbeiter auf und konzentrieren sich auf Leute die alles mit sich machen lassen.
Otto N.am 27.01.2014 | 11:04
Zitat von Ralfi anzeigenausblenden
Dass es verachtenswerte "Null Bock auf Arbeit-Typen" gibt, die mit der größten Selbstverständlichkeit auf Kosten der Steuerzahler leben, dürfte allgemein bekannt sein. Glücklicherweise sind die Jobcenter-Fallmanager aber nicht alle so unfähig, wie offenbar der SB Ihres Bekannten. Aber immerhin haben Sie mit Ihrem "tollen" Beitrag bewiesen, dass ein Leben unter "Hartz4-Bedingungen" offensichtlich nicht annähernd so unerträglich ist, wie von vielen Langzeitarbeitslosen immer wieder gerne behauptet wird. Im Übrigen haben Sie mit Ihren Äußerungen den wirklich unschuldig in Not geratenen Arbeitslosen einen Bärendienst erwiesen. Zumal das Ansehen der (Langzeit)Arbeitslosen in der Bevölkerung ohnehin nicht gerade das Beste ist! Ihrem Bekannten drücke ich beide Daumen, dass er bald an den RICHTIGEN Fallmanager gerät. Irgendwann bekommt nämlich Jeder was er verdient - da bin ich ganz optimistisch!
Otto N.am 27.01.2014 | 11:08
Zitat von Ralfi anzeigenausblenden
1. Gab es vor 15 Jahren noch gar keine "ARGEN", sondern erst seit 9 Jahren. 2. Heißen die "ARGEN" schon jahrelang "JobCenter". Wenn Ihr "Bekannter" genauso gebildet ist wie Sie, dann verstehe ich auch, warum den keiner einstellen will....
Ralfiam 27.01.2014 | 12:14
Bin halt nicht vom Fach Otto. War noch nie arbeitslos. Bin nur sein Ghostwriter und schreibe jährlich seine Bewerbungen und maile das PDF an den Arbeitgeber. Er hat nämlich keinen PC und bei mir ist das in 5 Minuten erledigt.
Otto N.am 27.01.2014 | 14:16
Zitat von Ralfi anzeigenausblenden
Sie sollten aber berücksichtigen, dass JEDE Bewerbung das Risiko birgt, zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder sogar eingestellt zu werden. Und dabei lauern große Gefahren für Ihren Bekannten. Sollte er das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses schuldhaft vereiteln, droht ihm eine saftige Sanktion bis hin zu Lebensmittelgutscheinen. Auch beliebt bei manchen Fallmanagern sind mehrwöchige Bewerbungstrainingsmaßnahmen, damit Typen wie Ihr Bekannter lernen, wie man sich ERFOLGREICH bewirbt. Und Sie erwähnten ja selbst, dass in Ihrer Region händeringend Arbeitnehmer gesucht werden. Da wäre es doch wohl gelacht, wenn man Ihren Bekannten nicht irgendwo unterbringen könnte. Der Arbeitsvermittler muß nur wollen, dann klappt das auch!
Ralfiam 27.01.2014 | 23:27
Er hatte in den 15 Jahren 4 Vorstellungsgespräche. Alles bei Leihfirmen. 5 Min zu spät kommen, etwas zerzaust nach Alkohol riechen und über die Wehwehchen klagen. Da stellt sie niemand ein. In der Anfangszeit hatte er auch solche Bewerbertrainings. Inzwischen ist er 55 da gibt das Amt kein Geld mehr für so was aus. je älter er wird, desto weniger wollen sie von ihm wissen. Er hatte schon einige Fallmanager, keiner hat sich als zu lange mit ihm beschäftigt. Daher kann man das alles recht gelassen sehen, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Ralfiam 27.01.2014 | 23:50
Ist halt ein alter Kumpel aus Wehrdiensttagen. Hat früher 25 Jahre bei Siemens gearbeitet. Ich lebe inzwischen 12000 km weit weg. Fast auf der anderen Seite des Planeten. Bin nur noch selten in Deutschland. Aber dank Mail und Inet spielt das heute keine Rolle mehr. Die erforderlichen Bewerbungsdaten vom deutschen Amt schickt er mir per SMS.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026