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Experten-Antwort

Arbeitsstelle?teilweise Erwerbsminderungsrente

von Karin Kaiser14.09.2015 | 18:54
1446 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Arbeitgeber hat mir Mündlich zugesichert, dass er sich um einen neuen Arbeitsbereich 20 Std. wöchentlich kümmern möchte. Eine Zusage hab ich nicht!!Ich soll ab dem 01.10.2015 eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Da man ja nur 4 Wochen Zeit hat gegen diesen Rentenbescheid Wiederspruch einzulegen und bis dahin Garantiert noch nicht meine Umbesetzung bzw. Eignung für diese neue Stelle stattgefunden hat, möchte ich wissen, falls für mich danach feststellbar ist, dass ich gar nicht mehr arbeitsfähig bin, wovon ich für mich Persönlich ausgehe aber trotzdem diesen Versuch gerne Starten möchte, was ich dann trotzdem tuen kann um nachträglich zu einer Vollberentung zu bekommen? Fakt ist, dass ich nicht weiß ob ich die neue Stelle bekommen werde und ob ich diese schaffen werde. Leider steht mir ja der Wiederspruch im Nacken im Oktober 2015 und bis dahin wird diese Situation noch nicht geklärt sein weil man erst jetzt über meinen neuen Arbeitsbereich berät! Was muss ich tun falls ich diese Arbeit nicht schaffe und den Wiederspruch nicht einhalten konnte um nachträglich doch eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ich danke im voraus für Antworten!!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin Kaiser,

auch wir schließen uns dem Vorschlag von „???“ an. Warten Sie ab, ob Sie die Arbeit an dem neu geschaffenen Arbeitsplatz so verrichten können, so dass Sie neben der teilweisen Erwerbsminderung weiter am Berufsleben teilnehmen können. Danach können Sie sich neu positionieren und prüfen, ob Sie erneut einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen / stellen müssen.

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6 Antworten

W*lfgangam 14.09.2015 | 20:05
Hallo Karin Kaiser, aus Rentensicht legen Sie - sobald der Bescheid da ist – erst mal Widerspruch *) ohne Begründung ein (am Ende der Monatsfrist!), dann haben Sie zumindest erst mal die Frist gewahrt und können das Weitere abwarten. Sollte dann - die DRV wird Sie auffordern, eine Begründung nachzuliefern - noch immer keine Lösung/Arbeitsplatz gefunden sein, fordern Sie von der DRV zunächst Akteneinsicht zwecks Begründung (in der DRV-Beratungsstelle oder auch Rathaus/Versicherungsamt), um weitere Zeit zu 'schinden' ...im Versicherungsamt kann die Akte schon mal etwas länger liegen, weil kein Termin zeitnah zum Reinschauen möglich ist - da können dann schon mal locker 6 Monate nach Ihrem Widerspruch rum sein ;-) Tja, und bis dann die schriftliche Begründung nachgeliefert wird (die Akte muss ja auch zurück) ...ohja, zugunsten der Versicherten lässt sich eine lange Zeitschiene verwirklichen – und der DRV-MA beißt ob seiner 'Laufzeiten' in die Tischkante ;-) ...Egoist eben (mit dem kürzeren Hebel, ist so), der Blick auf die Versicherten ist wichtiger! **) Gruß w. *) gleich übers Versicherungsamt – wenn da keine 'Pfeifen' sitzen ...da kenne ich Ihre örtlichen Verhältnisse nicht :-) **) nicht schön, aber da muss man auch mal 'Schwein' sein können und seine Möglichkeiten ausschöpfen *g
W*lfgangam 15.09.2015 | 00:30
Zitat von Statistikfreund anzeigenausblenden
...nun, wenn Sie Insider-Wissen haben - nur zu, dann können Sie sich hier ja so richtig 'Auskotzen' - dann kann ich solche Sachsen ja noch länger liegen lassen :-)) ...Hosenschiss? ...achherjeh, wenn Sie wüssten, was auch 'draußen' so alles bekannt wird ;-) Gruß w. ...irgendwie gäbe es ja auch ein internes/negatives Bild der DRV, wie da die Prioritäten sind - Experten/in mögen schweigen, wenn es genauso ist! ...was mich *Gruseln lassen würde - daher *Vorsicht vor Beantwortung - besser Löschen ;-) PS: >W. glaubt anscheinend ein erfahrener SB macht sich in die Hosen ...wenn er Rückgrat hat, sicher nicht - dafür schätze ich auch die mir die bekannten Kontakte!
Statistikfreundam 14.09.2015 | 20:56
W. schrieb: – und der DRV-MA beißt ob seiner 'Laufzeiten' in die Tischkante...Egoist eben (mit dem kürzeren Hebel, ist so), der Blick auf die Versicherten ist wichtiger! **) Hahaha.... wenn interessiert denn die Statistik bei Widersprüchen oder Klagen????? Niemanden. W. glaubt anscheinend ein erfahrener SB macht sich in die Hosen, wenn seine Statistik in diesem Bereich nicht en top ist. Es gibt wichtigeres. Das ist so wie bei der Arbeitslosenstatistik.... Hahaha... Den SB interessieren Statistiken, auf die er selbst Einfluss hat und nicht von irgendwelchen pseudo-überarbeiteten Rechtsgelehrten bei Gericht abgehalten wird schneller zum Zug zu kommen.. Die einzigen, denen es noch schlechter geht als den Entscheidern bei Gericht sind die Piloten von der Lufthansa.
???am 15.09.2015 | 08:30
Mir ist nicht ganz klar, wozu hier zwingend ein Widerspruch gebraucht wird. Es gibt schließlich auch die Möglichkeit nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag nach 44 SGB X zu stellen. Das hätte den Vorteil, dass Sie sich jetzt ganz auf Ihren Arbeitsversuch konzentrieren könnten - ohne irgendwelche Spielchen auf Zeit drum herum. Schließlich muss dieser neue Arbeitsplatz ja anscheinend noch geschaffen werden, und so was kann sich auch mal hinziehen. Und ob Sie dann auf einen so kooperativen Mitarbeiter im Rathaus treffen, wie W*olfgang offensichtlich ist, kann Ihnen niemand garantieren. Alternativ können Sie nach einem Scheitern Ihres Arbeitsversuchs auch einen neuen EM-Rentenantrag stellen, wahlweise wegen Verschlechterung oder verschlossenem Arbeitsmarkt. Um ehrlich zu sein, wäre das mein bevorzugtes Vorgehen, da Sie hier die Chance haben, durch einem späteren Eintritt der vollen EM die Abschläge zu verringern und damit mehr Rente zu bekommen.
A*ber H*ollaam 15.09.2015 | 08:35
Junge, junge der Profilierungs W*lfgang hat wieder zugeschlagen. Nicht nur der übermäßige Gebrauch von Smylies, Links und Zitaten nein, jetzt kommen auch noch die *) und **) dazu. was macht den eigentlich Dein eigenes Profilierungs- und Besserwisser Forum? Du scheinst Doch der einziger zu sein der "richtig Ahnung" vom Geschäft hat und alles andere sind wohl Deppen. Wäre doch eine recht gute Lösung nach Deiner ach so theatralischen Verabschiedung.
=//=am 15.09.2015 | 10:08
"Hahaha.... wenn interessiert denn die Statistik bei Widersprüchen oder Klagen????? Niemanden. W. glaubt anscheinend ein erfahrener SB macht sich in die Hosen, wenn seine Statistik in diesem Bereich nicht en top ist." Da muss ich @Statistikfreund Recht geben. Die Statistik für Rechtsmittelfälle interessiert wirklich niemanden. Wenn sich aber der Widerspruchsführer massig Zeit läßt, wird irgendwann der Fall dem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Es sei denn, er hat eine gute Begründung für die Verzögerung. Andererseits schreien dann manche, wenn die Entscheidung über den Widerspruch zu lange dauert und drohen mit Untätigkeitsklage. Ich würde auch zur Handhabung, wie von @??? beschrieben, raten.
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