Der Arbeitgeber erbringt bei Entgeltfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (auch Arbeitsunfall) die vertraglichen Aufstockungsleistungen. Während des Bezuges von Krankengeld (auch Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) oder Krankentagegeld zahlt unter bestimmten Voraussetzungen die Agentur für Arbeit den sonst vom Arbeitgeber zu leistenden gesetzlichen Aufstockungsbetrag. Auskünfte diesbezüglich erteilt die Agentur für Arbeit. Sollte die Agentur für Arbeit keine Aufstockungsbeträge übernehmen und sind Leistungen des Arbeitgebers in der Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit nicht vorgesehen, ist diese Zeit nachzuarbeiten.