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Artikel 19

von Marianne Sock19.02.2008 | 15:16
1079 Ansichten
7 Antworten

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Wer kann mir bitte den Artikel 19 im Sozialversicherungsabkommen erklären? Kann sich dieser Artikel positiv auf die Rente auswirken, wenn man als Deutsche im Ausland lebt? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. MfG M.Sock

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.02.2008 | 07:57

Hallo M.Sock,

so richtig kann ich Ihr Anliegen nicht deuten.

Es wäre ratsam wenn Sie eine unserer Auskunfts-und Berratungsstellen aufsuchen würden. Dort kann dann im Gespräch sicher auch Ihre Frage genauer präzisiert werden.

6 Antworten

??????am 19.02.2008 | 15:34
Mam 19.02.2008 | 15:26
Artikel 19 welches Sozialversicherungsabkommens ?
Marianne Sockam 19.02.2008 | 15:50
Artikel 19 des Sozialversicherungsabkommens zwischen EU Ländern - denke ich. Leider weiss ich auch nicht genau darüber Bescheid und deshalb möchte ich mich Informieren. Dieser Artikel betrifft Deutsche die im Ausland leben. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG - M. Sock
Brilleam 19.02.2008 | 15:59
Hallo Frau Sock! VO (EWG) Nr. 1408/71 TITEL III Besondere Vorschriften für die einzelnen Leistungsarten KAPITEL 1 Krankheit und Mutterschaft ABSCHNITT 2 Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige Artikel 19 Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat - Allgemeine Regelung Es dürfte sich also um ein Problem mit der Krankenversicherung handeln, womit Sie hier im Forum evtl. falsch gelandet sind!
Rosannaam 19.02.2008 | 16:19
Wenn Sie sich über Rentenauszahlungen für Deutsche im Ausland kundig machen wollen, lesen Sie bitte die Beiträge unter der Ruprik RENTE: "Ausland und Rente" unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort steht eigentlich über diesen Sachverhalt einiges Wissenswerte geschrieben. Was Art. 19 des SV-Abkommens besagt, kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten. MfG Rosanna.
Heineram 20.02.2008 | 08:01
Hallo, hier finden Sie den Wortlaut der EWG-VO http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Rechtsquellen/Rechtsquelle… Heiner
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