Hallo Karin,
ob Ihr Mann gekündigt werden kann ist von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich an einen Experten zum Arbeitsrecht zu wenden.
Bei längerer Krankheit während der Altersteilzeitarbeit kann es zu verschiedenen Fallkonstellationen kommen. Wir empfehlen Ihnen sich hierzu individuell an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.