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Experten-Antwort

ATZ-EGP

von Jörg05.03.2012 | 18:24
1413 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend, bin in ATZ- Blockmodell, noch in Arbeitsphase. Nach meiner Rentenauskunft habe ich die letzten Jahre immer ca. 1,13 EGP. Sind diese Punkte sicher? oder werden sie am Ende der ATZ auf 90% gekürzt? Ab 2013 bin ich 4 J. in Freistellungsphase, bekomme ich dann die gleichen EGP wie in der Arbeitsphase? Ich kann keine Nachtarbeit und Überstd. wegen meiner Gesundheit machen. Die Kollegen in ATZ haben ja dadurch eine höhere Rente. Danke, schönen Abend

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg,

den Beiträgen von „W*lfgang“ kann zugestimmt werden. Ohne es genau berechnen zu können, erhalten Sie vermutlich ca. 1,1 EP pro Jahr. Ihre monatlicher Rentenanspruch wird daher nur ganz unwesentlich geringer steigen, als vermutlich in der Rentenauskunft prognostiziert. Gleichwohl empfehlen wird Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln. Insbesondere kann dort auch eine Auskunft erteilt werden, ob und ggfs. mit welchen Abschlägen sie bei Ihrer Altersrente rechnen müssen.

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4 Antworten

Jörgam 05.03.2012 | 20:25
ATZ 8 J. Okt 2008- Okt 2012, Freistellung -Okt.2016.
W*lfgangam 05.03.2012 | 20:04
Hallo Jörg, wenn Sie ab 2013 in der Freistellungsphase sind, haben Sie 2013 - 2009/irgendeinMonatBeginn die aktive Phase, somit sind die EP ab wenigstens voll 2010 schon die 'reduzierten' EP auf 90 %. Eine weitere Kürzung findet nicht statt, und auch in der Freistellungsphase werden um die 1,13 EP in Ihrem Rentenkonto landen - wenn die letzte Rentenauskunft für 2010 die 1,13 EP ausweist. Ist das noch der Wert aus 2009, dann ist es noch ein Mischwert aus 'normaler' Beschäftigung und ATZ. Lassen Sie sich das am Besten in einer Beratungsstelle erklären, die machen Ihnen auch eine Punktberechnung der ausgezahlten Rente in 2013. Gruß w.
Jörgam 05.03.2012 | 22:24
Danke Ihnen
W*lfgangam 05.03.2012 | 20:51
...dann haben Sie bereits ab 2009 für jedes Jahr die 90%-EP aus ATZ, und die gehen bis zum Rentenbeginn. Es macht keinen Unterschied, ob aktive oder passive Phase. Das der DRV zu meldende Entgelt bleib gleichmäßig, von geringen Differenzen gemessen an dem statistischen Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten Jahr für Jahr mal abgesehen, werden Sie bis zur Rente gut die 1,1 EP rechnen können. Gruß w. > Ich kann keine Nachtarbeit und Überstd. wegen meiner Gesundheit machen. Die Kollegen in ATZ haben ja dadurch eine höhere Rente. Nun, wegen der 20/30 EUR Monatsrente mehr wollten Sie doch aber nicht Ihre Gesundheit riskieren - nöö ?! Alternative wäre gewesen: keine ATZ, voller Atem bis zum Schluss, mehr Rente als die Kollegen - na eben, alles eine Frage des Wollens/Habens/Könnens.
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