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Experten-Antwort

ATZ- öffentl. Dienst

von Fritz Schröder12.09.2016 | 21:48
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2 Antworten

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Wollte hier meine Meinung sagen zur ATZ im Öffentl. Dienst. Damals vor Jahren bekamen wir Verträge die wir so unterschreiben mußten, oder keine ATZ. Also jetzt fehlen mir 4 Monate für die Rente für langj. Versicherte. Dem Arbeitgeber ist das egal, er lässt seine Leute hängen. Für mich ALG 1 3 Monate Sperre, dann noch 1 Monat ALG1. 4500 Euro flöten. Mein Fehler damals, ich legte bei dem Antrag meinen Schwerbeh.Ausweiß dazu, danach wurde das berechnet. Kollegen ohne Schwerbeh. bekamen Verträge mit längerer Laufzeit, was mehr Rente bedeutet, und können dann in Rente. Meine unbefristete Schwerbeh. wurde für mich zum Nachteil, dann wird immer wieder gesagt, ihr habt es doch gut. Wollte das einfach hier mal schreiben,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz Schröder,

zum genaueren Verständnis fehlen tatsächlich ein paar entscheidende Angaben:

Jahrgang 1954?

Zeitpunkt der Vereinbarung der Altersteilzeit vor dem 01.01.2007?

Falls ja, Schwerbehinderteneigenschaft schon vor dem 01.01.2007?

Ursprünglich geplanter Rentenbeginn mit 63 Jahren?

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1 Antworten

W*lfgangam 12.09.2016 | 23:06
Hallo Fritz Schröder, Sie können einige wahllos rausgepickte Beiträge zu diesem Thema mit langem Bart hier nachlesen (der letzt geht auch auf _keine_ Sperrfrist AA ein): https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Seit 2 Jahren ist das Thema hier im Forum. Nur soviel: SIE haben freiwillig damals zu den bekannten Konditionen die ATZ unterschrieben UND Sie wurden seitdem in keinem Fall schlechter gestellt. Wenn der Gesetzgeber (ausnahmsweise) mal Verbesserungen in der DRV vornimmt, gilt das für jeden ...es steht Ihnen frei, die 4 Monate später in Rente zu gehen. Wie Sie die Zeit überbrücken, und ob sich das überhaupt lohnt, darüber müssen Sie sich vor Ort informieren – die Berechnungen dazu kann ich schon im Schlaf ;-) (4 Jahre werden es sein, wenn man die nicht erhaltene ATZ-Abfindung mit einrechnet ...sagen Sie nicht, Sie wissen nicht, dass Sie sogar noch eine Abfindung für den Rentenabschlag/im ÖD beschäftigt / erhalten?!) > Meine unbefristete Schwerbeh. wurde für mich zum Nachteil, Aha, gestern noch ein Vorteil, heute ein Nachteil. Wenn Ihre ATZ sowieso bis zum ungekürzten Beginn der AR für Schwerbehinderte vereinbart worden ist (länger kann sie per Gesetz nicht vereinbart werden!), reicht das doch über den Beginn der Rente mit 45 ohne Abschlag hinaus! ...So ganz verstehen Sie wohl nicht, was Sie damals zu welchen Bedingungen unterschrieben haben/wie die Rentenarten dazu möglich sind? Es sei denn Ihr AG hat max. bis 63 zugelassen - so ganz passen Ihre Darstellungen nicht zusammen, das nochmal hinterfragen/erklären lassen in der nächsten Beratungsstelle. TIPP: reden Sie mit dem AA nochmal wegen der Sperrfrist, die ggf. nicht zu verhängen ist - Info finden Sie in der verlinkten Grundsatzanweisung der BA ...wenn es darauf wirklich ankommen sollte; Ihre Aussagen lassen daran zunächst erheblich zweifeln. Gruß w.
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