Sie erhalten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag (GdB von 50 muss bei Rentenbeginn vorliegen). Falls Sie nicht gerade am 01.01.1951 geboren sind, fallen bei einem Rentenbeginn am 01.01.2014 bis zum Monat in dem Sie das 63. Lebensjahr vollenden Rentenabschläge an ( 0,3 % pro Monat).