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Experten-Antwort

ATZ und Rente jetzt ohne Abschlag ?

von Wilfried Schier01.04.2015 | 12:50
1314 Ansichten
3 Antworten

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Bin Baujahr 1951 und in der passiven ATZ, die am 30.11. endet und die Rente dann am 01.12. einsetzt. Da der offizielle Beginn meiner Rente der 01.07.16 ist, werden mir nach der bisherigen Berechnung 7 Monate = 2,1 % dann abgezogen. Kann ich mir durch die Regelung der Rente mit 63 (Bedingungen sind erfüllt) diesen Abzug jetzt ersparen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schier,

dem Beitrag von "senf-dazu" wird zugestimmt.

Maßgebend für Sie ist die Vollendung des 63. Lebensjahres und die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren.

Diese Voraussetzungen haben Sie nach Ihren eigenen Angaben erfüllt. Somit können Sie zum 01.12.2015 die Altersrente für besoders langjährig Versicherte beantragen (Empfehlung: Antrag ca. 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn stellen).

Ob die 45 Jahre tatsächlich erfüllt sind, sollten Sie ggf. durch Ihren Rentenversicherungsträger prüfen lassen (vorsichtshalber).

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten

Suam 01.04.2015 | 12:57
Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte natürlich ohne Kürzung bekommen. Warum auch nicht??
senf-dazuam 01.04.2015 | 14:06
Die Voraussetzungen für die Rente ab 63 sind: - Wartezeit von 45 Jahren erfüllt - Altersgrenze erreicht Sie schreiben, dass die 45 Jahre erfüllt seien. Sie sind am 1.12. vermutlich 64 Jahre alt (oder schon beinahe). Damit haben Sie die Altersgrenze für den Jahrgang 1951 (63 Jahre, 0 Monate) auch erfüllt. Lassen Sie sich in einer Beratung bei der DRV bestätigen, dass die 45 Jahre erfüllt sind und dann können Sie langsam beginnen, den Rentenantrag auszufüllen.
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