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ATZ und SV-Entgelt (90 % ?) für die Rentenversicherung

von Wolfgang12.02.2009 | 22:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Wissende, ATZ und SV-Entgelt (90 % ?) für die Rentenversicherung. Bisher ging ich davon aus, dass nach Änderung des früheren fixen 90 % Wertes auch weiterhin letztendlich 90 % des Vollzeit-Regelarbeitsentgeltes der RV zu melden sind (auf einem DRV-Seminar der letzten Jahre mal aufgeschnappt nach Änderung des ATG). Heute überraschte mich eine externe Anfrage "mein AG hat jetzt 85 % vereinbart für den Rentenbeitrag" ...unabhängig davon, ob vielleicht der Aufstockungsbetrag zum Netto-Arbeitsentgelt gemeint sein könnte, stöberte ich das ATG noch mal durch und stieß auf den § 3 Abs 1 Nr. 1 b) --- § 3 Anspruchsvoraussetzungen b)für den Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichtet hat, der auf 80 vom Hundert des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 vom Hundert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt, entfällt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ... --- mit einem Mindestwert von 80 % (neben den sich aus höheren Einkünften bis BBG möglichen Beiträgen/SV-Meldeentgelt), und neben evtl. tariflichen oder anderen höherwertigen Regelungen. Ich gestehe, da bin ich auf dem falschen (außertariflichen) Fuß erwischt worden (Tarif TV ATZ ÖD - für meine KollegInnen - sieht generell die 90 % vor). Habe ich da nun eine Kenntnisslücke, oder rechnet sich das 'hintenrum' immer auf die mind. 90 % ? Letztendlich bedeutsam nur für etwaige relativ genaue Hochrechnungen bis Rentenbeginn nach ATZ, wenn man/frau es auf den EUR genau wissen will (auch wenn die Auswirkungen doch als minimalistisch einzustufen sind). Schon mal danke für die Rückmeldungen. Gruß w.

1 Antworten

...am 13.02.2009 | 07:04
Wir hatten vor schon einer ganzen Weile eine Schulung zu diesem Thema und sind ebenfalls auf die 80% gestossen. Aber die 80% beziehen sich auf eine andere Grundlage, so dass sich vom Betrag her nach der Berechnung die früheren 90% ergeben. Ist quasi nur umformuliert worden...
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