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atz-Veränderung

von Pjotr10.12.2007 | 13:00
1455 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe gültigen ATZ-Vertrag unterschrieben. 3 + 3 Jahre Kann ich den nur vor der ATZ oder auch während der ATZ im Bezug auf die Laufzeit ändern? Muß der AG sein OK geben?

5 Antworten

HLRT67am 10.12.2007 | 14:33
Sind ein bißchen wenig Infos für eine Antwort. Auf jeden Fall: da die ATZ ein Vertrag bzw. eine Vertragsergänzung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber ist, geht ohne Arbeitgeber gar nichts. Ist es ein Blockmodell oder verkürzte Arbeitszeit über die ganze Laufzeit? Beim Blockmodell macht jede Änderung der Laufzeit nur vor oder während der Arbeitsphase Sinn, da die Freistellung ja spiegelbildlich zur Arbeitsphase sein muß. Aufgepaßt: Das Ende der ATZ muß halt ein Termin sein, zu dem Sie in Rente (durchaus mit Abschlägen) gehen können
Knut Rassmussenam 10.12.2007 | 14:43
Sofern der Arbeitgeber zustimmt und keine tarif- oder einzelvertraglichen Hinderungsgründe vorliegen, kann sowohl vor als auch während der ATZ die Laufzeit verändert werden. Wichtig ist aber, dass durch die Änderung die Hälftigkeit der Arbeitszeit gewährleistet bleibt. Keine Schwierigkeiten hat man also bei kontinuierlichen Arbeitszeitmodellen. Beim beliebten Blockmodell hängt es davon ab, wie weit man schon in der aktiven Phase steckt (wenn man verkürzen will).
Piotram 10.12.2007 | 16:24
ATZ ab 1.1.2008 Blockmodell 3 Jahre arbeiten - 3 Jahre Freistellung würde gerne 3,5 Jahre arbeiten - 3,5 Jahre Freistellung , da ich dann erst später in Rente gehe und die Abschläge nicht so hoch sind
Knut Rassmussenam 10.12.2007 | 16:50
... alles ist gesagt ... nur die Unterschrift vom Chef ...
Frankam 10.12.2007 | 19:13
grundsätzlich ja. allerdings fördert das arbeitsamt nur besagte 6jahre. ob sich ihr chef da überzeugen lässt???
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