Das Altersteilzeitgesetz, welches die Förderung von Altersteilzeitarbeit durch die Bundesanstalt für Arbeit regelt, gilt noch für alle ATZ-Verhältnisse, die in 2009 beginnen (spätestens am 31.12.2009).
Inwieweit der Arbeitgeber auch danach noch ATZ anbietet, ist Vertragssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Ob und inwieweit dieser nach Auslaufen der Regelungen bis 2009 weiterhin Altersteilzeit für seine Mitarbeiter anbietet, klären Sie bitte mit ihrem Arbeitgeber. Auch heute laufen schon viele ATZ-Verhältnisse ohne die Förderung der Arbeitsagentur.