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Experten-Antwort

AU bis zur LTA

von Ralf4617.05.2019 | 20:15
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11 Antworten

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Hallo! Bin in einer medizinischen Reha und habe einen Antrag zur LTA gestellt. Ich werde AU entlassen, bin arbeitsunfähig für meinen erlernten Beruf, aber voll einsetzbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ich werde auch bis zur LTA weiter krankgeschrieben sein, bin bereits ausgesteuert. Steht eine weitere AU bis zur LTA einer Genehmigung der LTA im Wege? Die AU bezieht sich meines Wissens nach ja auf den zuletzt ausgeübten Beruf, richtig? Vielen Dank schon mal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Ralf46,

wenn Sie AU aus der med. Reha entlassen wurden und bis zur LTA weiterhin arbeitsunfähig sind, steht dies einer Bewilligung der LTA grundsätzlich nicht entgegen. Wie Sie richtig geschrieben haben, bezieht sich die Arbeitsunfähigkeit auf Ihren derzeitigen Beruf. Da Sie bereits ausgesteuert sind und, wahrscheinlich, Leistungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, wäre es sinnvoll, die Agentur für Arbeit über das Ergebnis des Antrages auf LTA zu unterrichten.

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10 Antworten

DRVam 17.05.2019 | 21:16
Vor der Bewilligung einer LTA wird geprüft, ob Sie gesundheitlich überhaupt in der Lage sind, eine entsprechende Maßnahme zu absolvieren, unabhängig von einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Ralf46am 18.05.2019 | 08:19
Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.
DRVam 18.05.2019 | 09:44
Zitat von Ralf46 anzeigenausblenden
Vor der Bewilligung einer LTA wird geprüft, ob Sie gesundheitlich überhaupt in der Lage sind, eine entsprechende Maßnahme zu absolvieren, unabhängig von einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.
Zunächst mal wäre es sehr merkwürdig, dass Sie genau bis zum Beginn der AU arbeitsunfähig wären. Letztendlich wird man Ihnen die LTA nur gewähren, wenn feststeht, dass bei LTA-Beginn keine AU mehr vorliegt. Spannend, wie Sie das hinbekommen wollen. In diesem Sinne ist es zu mindest nicht förderlich, direkt vor der LTA noch als arbeitsunfähig zu gelten, aber wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie bei LTA-Beginn nicht mehr arbeitsunfähig sind, warum nicht. Es sind schon ganz andere Bescheinigungen akzeptiert worden.
Ralf46am 18.05.2019 | 10:10
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.
Zunächst mal wäre es sehr merkwürdig, dass Sie genau bis zum Beginn der AU arbeitsunfähig wären. Letztendlich wird man Ihnen die LTA nur gewähren, wenn feststeht, dass bei LTA-Beginn keine AU mehr vorliegt. Spannend, wie Sie das hinbekommen wollen. In diesem Sinne ist es zu mindest nicht förderlich, direkt vor der LTA noch als arbeitsunfähig zu gelten, aber wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie bei LTA-Beginn nicht mehr arbeitsunfähig sind, warum nicht. Es sind schon ganz andere Bescheinigungen akzeptiert worden.
Ich kann das nachvollziehen und genau darüber habe ich auch nachgedacht. Ich bin für meinen zuletzt ausgeübten Beruf definitiv nicht mehr arbeitsfähig, da bleibt mir doch in der Zwischenzeit(ca 2 Monate) von Entlassung aus der der medizinischen Reha und der beruflichen keine andere Wahl als mich AU schreiben zu lassen, da ich sonst wieder für meinen alten Beruf zur Verfügung stehen würde. Das wäre kontraproduktiv und gesundheitsschädigend und genau das würde eine LTA gefährenden. Für alle andere Bereiche bin ich sowohl arbeits-, schulungs- und auch Rehafähig. Mir gehts einfach nur darum, in der Zwischenzeit psychisch stabil zu sein, um bestmöglich in die Umschulung starten zu können.
Ralf46am 18.05.2019 | 10:20
Desweiteren fällt mir ein, dass die Regelungen für das Zwischenübergangsgeld unsinnig wären, wenn es ausgeschlossen wäre bis zur LTA AU zu sein. Dieses Geld erhält man ja unter anderem wenn man AU ist in der Zwischenzeit und kein KG mehr bekommt.
Ähnlicham 18.05.2019 | 11:23
Sie sind seit März ausgesteuert aber wie würde die Reha angetreten? Ausgesteuert oder im Krankengeldbezug? AU ist nicht gleich BU. Sie widersprechen sich selber wenn Sie Berufsunfähig sind aber ohne AU ja für den Beruf wieder zur Verfügung stehen würden.
Ähnlicham 18.05.2019 | 12:53
Es gibt keine AU für bestimmte Berufe/Tätigkeiten! Entweder AU oder nicht. Wenn Sie den Beruf aufgrund der Psyche nicht mehr ausüben können dann wird das ein fehlender gelber Zettel auch nicht ändern. Ich weiß nicht ob durch Beginn der Zahlung von ÜG(Beginn der Reha)noch KG für ein paar Tage "übrig" ist.? Nach der Reha würde ich zur ARGE und zum Arzt. Sie haben sich aber auf das Zwischenübergangsgeld eingeschossen. Ihre Fragen unter verschiedenen Wunschnamen zielen immer in die gleiche Richtung. Ich wünsche viel Erfolg und mehr Geduld!
Ralf46am 18.05.2019 | 12:03
KG bis 5.3., ÜG seit 6.3., Ausgesteuert seit 29.3. Ich werde AU für meinen Beruf entlassen. Ich bin nicht offiziell berufsunfähig, aber mich in meinem erlernten Beruf wieder einzusetzen, würde unweigerlich zu einer sofortigen Dekompensation folgen. Das sehen die Ärzte und auch Therapeuten in der Einrichtung zu 100 Prozent so und dies wird im Entlassbericht auch so begründet werden. Ich möchte einfach nur wissen wie ich mich zwischen den beiden Rehas verhalten soll. Ich sehe das bisher so, dass ich bei fehlender AU wieder in meinem alten Beruf arbeiten müsste.
DRVam 18.05.2019 | 17:36
Zitat von Ralf46 anzeigenausblenden
Ralf46 schrieb

Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.[/quote]

Zunächst mal wäre es sehr merkwürdig, dass Sie genau bis zum Beginn der AU arbeitsunfähig wären. Letztendlich wird man Ihnen die LTA nur gewähren, wenn feststeht, dass bei LTA-Beginn keine AU mehr vorliegt. Spannend, wie Sie das hinbekommen wollen.

In diesem Sinne ist es zu mindest nicht förderlich, direkt vor der LTA noch als arbeitsunfähig zu gelten, aber wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie bei LTA-Beginn nicht mehr arbeitsunfähig sind, warum nicht. Es sind schon ganz andere Bescheinigungen akzeptiert worden.[/quote]

Ich kann das nachvollziehen und genau darüber habe ich auch nachgedacht. Ich bin für meinen zuletzt ausgeübten Beruf definitiv nicht mehr arbeitsfähig, da bleibt mir doch in der Zwischenzeit(ca 2 Monate) von Entlassung aus der der medizinischen Reha und der beruflichen keine andere Wahl als mich AU schreiben zu lassen, da ich sonst wieder für meinen alten Beruf zur Verfügung stehen würde. Das wäre kontraproduktiv und gesundheitsschädigend und genau das würde eine LTA gefährenden. Für alle andere Bereiche bin ich sowohl arbeits-, schulungs- und auch Rehafähig.

Mir gehts einfach nur darum, in der Zwischenzeit psychisch stabil zu sein, um bestmöglich in die Umschulung starten zu können.

Vor der Bewilligung einer LTA wird geprüft, ob Sie gesundheitlich überhaupt in der Lage sind, eine entsprechende Maßnahme zu absolvieren, unabhängig von einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.
Zunächst mal wäre es sehr merkwürdig, dass Sie genau bis zum Beginn der AU arbeitsunfähig wären. Letztendlich wird man Ihnen die LTA nur gewähren, wenn feststeht, dass bei LTA-Beginn keine AU mehr vorliegt. Spannend, wie Sie das hinbekommen wollen. In diesem Sinne ist es zu mindest nicht förderlich, direkt vor der LTA noch als arbeitsunfähig zu gelten, aber wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie bei LTA-Beginn nicht mehr arbeitsunfähig sind, warum nicht. Es sind schon ganz andere Bescheinigungen akzeptiert worden.
Ich kann das nachvollziehen und genau darüber habe ich auch nachgedacht. Ich bin für meinen zuletzt ausgeübten Beruf definitiv nicht mehr arbeitsfähig, da bleibt mir doch in der Zwischenzeit(ca 2 Monate) von Entlassung aus der der medizinischen Reha und der beruflichen keine andere Wahl als mich AU schreiben zu lassen, da ich sonst wieder für meinen alten Beruf zur Verfügung stehen würde. Das wäre kontraproduktiv und gesundheitsschädigend und genau das würde eine LTA gefährenden. Für alle andere Bereiche bin ich sowohl arbeits-, schulungs- und auch Mir gehts einfach nur darum, in der Zwischenzeit psychisch stabil zu sein, um bestmöglich in die Umschulung starten zu können.
Wenn dem so ist, legen Sie ein ärztliche Bescheinigung vor, die Ihre Angaben bestätigt und einer LTA dürfte nichts im Wege stehen.
Ralf46am 21.05.2019 | 13:05
Ok, dann habe ich das richtig verstanden. Vielen Dank. Bei einer weiter bestehenden AU wäre doch weiter die DRV zuständig wegen des Zwischen ÜG, oder?
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