Aus dem E-Brief der medizinischen Reha wird dies mit ziemlicher Sicherheit drin stehen, dass ich dazu fähig bin. Habe auch bereits konkrete Vorstellungen bzgl der LTA. Mit geht es nur darum ob eine AU (die ich ja brauche, da es ja sonst bedeuten würde ich könne in meinem alten Beruf wieder arbeiten) bis zur LTA bedeuten würde, dass diese nicht genehmigt werden kann.[/quote]
Zunächst mal wäre es sehr merkwürdig, dass Sie genau bis zum Beginn der AU arbeitsunfähig wären. Letztendlich wird man Ihnen die LTA nur gewähren, wenn feststeht, dass bei LTA-Beginn keine AU mehr vorliegt. Spannend, wie Sie das hinbekommen wollen.
In diesem Sinne ist es zu mindest nicht förderlich, direkt vor der LTA noch als arbeitsunfähig zu gelten, aber wenn Ihnen Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie bei LTA-Beginn nicht mehr arbeitsunfähig sind, warum nicht. Es sind schon ganz andere Bescheinigungen akzeptiert worden.[/quote]
Ich kann das nachvollziehen und genau darüber habe ich auch nachgedacht. Ich bin für meinen zuletzt ausgeübten Beruf definitiv nicht mehr arbeitsfähig, da bleibt mir doch in der Zwischenzeit(ca 2 Monate) von Entlassung aus der der medizinischen Reha und der beruflichen keine andere Wahl als mich AU schreiben zu lassen, da ich sonst wieder für meinen alten Beruf zur Verfügung stehen würde. Das wäre kontraproduktiv und gesundheitsschädigend und genau das würde eine LTA gefährenden. Für alle andere Bereiche bin ich sowohl arbeits-, schulungs- und auch Rehafähig.
Mir gehts einfach nur darum, in der Zwischenzeit psychisch stabil zu sein, um bestmöglich in die Umschulung starten zu können.