Hallo Alo,
die Agentur für Arbeit kann Sie auffordern einen Reha- bzw. Rentenantrag zustellen. Nach dem Grundsatz Reha vor Rente wird durch den Rentenversicherungsträger bei einer zunächst vorliegenden Einschränkung der gesundheitlichen Situation von etwa 6 Monaten oder etwas mehr - auch unter Berücksichtigung Ihres Lebensalters - die Überprüfung von Leistungen der (medizinischen und) beruflichen Rehabilitation eingeleitet.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht aussichtsreich sein sollten, würde dann später eine Rente wegen Erwerbsminderung geprüft.