Versicherungsfrei sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters beziehen. Der Bezug einer Teilrente, wie es bei Rente und Hinzuverdienst vor Vollendung des 65. Lebensjahres der Fall ist, begründet keine Versicherungsfreiheit.
Inwieweit bei Ihrem Hinzuverdienst noch eine Teilrente gezahlt wird ist abhängig von Ihren individuellen Hinzuverdienstgrenzen.
Wenden Sie sich bezüglich der Frage zur Krankenversicherung bitte an eine gesetzliche Krankenkasse.