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Aufrechnungsbescheinigung

von Puma04.11.2008 | 12:17
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2 Antworten

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Bei der Prüfung meines Rentenbescheides fiel mir auf, dass die Arbeitsententelte in der von der LVA ausgestellten Aufrechnungsbescheinigung von denen der Lohnsteuerkarten abeweichen. Teilweise fehlen Arbeitsentgelte aus der Lonsteuerkarte in der Aufrechnungsbescheinigung und daher auch bei der Rentenberechnung. Früher habe ich mich nicht für diese Zahlen interessiert und auch nie Einspruch erhoben. Kann ich jetzt nachdem ich meinen Rentenbescheid erhalten habe, diese Zeiten mithilfe meiner Lohnsteuerkarte aus den 70er Jahren noch geltend machen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Michael1971 hat absolut Recht...

1 Antworten

Michael1971am 04.11.2008 | 12:55
Die Versicherungskarte bzw. die hiervon gefertigte Aufrechnungsbescheinigung ist der Nachweis über das rentenversicherungspflichtige Entgelt. Dies muß nicht identisch mit dem steuerpflichtigen Entgelt sein. Liegen beide Daten vor, ist das Entgelt aus der Aufrechnungsbescheinigung maßgeblich. Sollt z.B. das lohnsteuerpflichtige Entgelt um 100 DM höher sein, als das rentenversicherungspflichtige Entgelt, so handelt es sich bei dieser Differenz um den Weihnachtsfreibetrag.
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