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Experten-Antwort

Aufrechnungsbescheinigungen

von Re.10.12.2017 | 10:32
1332 Ansichten
4 Antworten

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Aufrechnungsbescheinigungen für bescheinigte Arbeitsentgelte. In welchem Jahr wurde es umgestellt auf Versicherungsnachweis.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2017 | 11:10

Hallo Re.,

in der Versicherungskarte wurden vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung Beschäftigungszeiten und Verdienste eingetragen. Die Versicherungskarte wurde in der Regel nach zwei Jahren (bei Beitragsmarken) oder nach drei Jahren (bei Entgelteintragungen) durch eine öffentliche Stelle (zum Beispiel Krankenkasse) aufgerechnet und zum Rentenversicherungsträger geschickt. Als Nachweis der Karteninhalte erhielt der Versicherte eine so genannte Aufrechnungsbescheinigung. Seit 1973 werden die Entgelte maschinell übermittelt.

3 Antworten

Andreasam 10.12.2017 | 11:02
nach meinem Kenntnisstand wurde es in dem Jahr 1974 abgeschafft. Die Sozialversicherungsnachweishefte somit ab 1974 und einheitliche Vordrucke ab 1.1.1999
santanderam 10.12.2017 | 12:23
Ab dem 01.01.73 wurde in der Deutschen Rentenversicherung die elektronische Datenverarbeitung eingeführt. Es kam mit dem 31.12.72 zur Abschaffung der Versicherungskarten. Rente wird seither aufgrund der Nachweise in elektronischer Form berechnet.
W*lfgangam 10.12.2017 | 12:36
Hallo Re., 01.01.1973. Die Meldungen wurden dann über Scheckheft-Versicherungsnachweise geführt ...diese Butterbrotpapierzettelchen :-) MM war aber auch schon ein Start zum 01.01.1972 möglich. Quelle: "Vom 01.01.1973 bis 31.12.1998 wurden Beitragszeiten, aber auch beitragsfreie Zeiten, im Rahmen des Meldeverfahrens nach der 2. DEVO/2. DÜVO nachgewiesen." aus (Seite 46) https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s… Wobei hin und wieder keine 'letzte' Aufrechnungsbescheinigung existiert, da die letzte VK (Versicherungskarte) zur Aufrechnung nicht mehr vorgelegt worden ist. Ist die VK weg/verloren gegangen, wird daraus eine A*schK ;-) Gruß w.
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