Guten Morgen,
je nachdem, wie Ihr Leistungsvermögen durch die AHB-Einrichtung eingestuft wird, wird bei der Rentenversicherung eine Umdeutungsprüfung eingeleitet. Sofern Sie eine Planungsgrundlage benötigen, lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger persönlich beraten. Zunächst würde ich den Eingang des Entlassungsberichtes beim Rentenversicherungsträger abwarten, damit tatsächlich weiter geplant werden kann.
Freundliche Grüße