Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aus Reha arbeitsunfähig entlassen - wie geht es weiter

von bin ratlios29.04.2016 | 17:03
13025 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die Krankenkasse hatte mich nach langer Arbeitsunfähigkeit zu einem Rehaantrag aufgefordert mit dem Hinweis, dass dieser bei Nichterfolg in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Aus der Reha bin ich vor 2 Wochen als krank entlassen worden mit ungünstiger Prognose wegen chronischem Verlauf und Alter (aber dennoch mit der Einschätzung mehr als 6 Stunden arbeitsfähig zu sei). Bin jetzt auch weiterhin bis auf weiteres krank geschrieben. Ich bin ratlos wie es jetzt für mich weitergeht. Weder die DRV noch die Krankenkasse haben sich bis jetzt bei mir gemeldet. Wird mein Antrag jetzt in einen Rentenantrag umgedeutet oder nicht? Ich bin völlig ratlos, wie es mit mir jetzt weiter geht.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen ratilos,

sofern Sie eine Berentung wünschen, sollten Sie die Antragsinitiative ergreifen und auch schildern, dass Sie mit der Leistungsbeurteilung aus dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sind.

Freundliche Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen ratilos,

sofern Sie eine Berentung wünschen, sollten Sie die Antragsinitiative ergreifen und auch schildern, dass Sie mit der Leistungsbeurteilung aus dem Entlassungsbericht nicht einverstanden sind.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

17 Antworten

???am 29.04.2016 | 17:49
Sie müssen nicht darauf warten, was die "Ämter" jetzt über sie bestimmen. Sie dürfen und sollten eigene Vorstellungen entwickeln, wie Sie sich Ihr zukünftiges Leben vorstellen. Erst einmal sollten Sie sich darüber klar werden, ob Sie wieder in absehbarer Zeit (bis zum Ende Ihres Krankengeldanspruchs) in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Da kann Ihnen auch Ihr Arzt weiterhelfen. Falls die Antwort ja lautet, halten Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber und verkünden Sie allen Behörden, dass Sie nach angemessener Rekonvaleszenz wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Falls Sie sich nicht vorstellen können, Ihre alte Arbeit wieder aufzunehmen, können Sie eine Erwerbsminderungsrente (Sie sind der Meinung, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Sie können schon noch arbeiten, nur der letzte Job geht nicht mehr) beantragen.
KSCam 29.04.2016 | 18:56
Wenn Sie für über 6 Stunden arbeitsfähig entlassen wurden, gibt es zumindest für die DRV keinen Grund den Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten. Wieso auch? Wer in Vollzeit - das heißt über 6 Stunden - arbeiten kann ist nicht erwerbsgemindert. Freilich können Sie das anders sehen und von sich aus die Rente beantragen, auf eine Umdeutung durch die DRV brauchen Sie nicht warten.
Inkaam 29.04.2016 | 19:34
Hallo Ich würde an ihrer Stelle direkt einen Antrag auf EMRente stellen. Sonst bekommen Sie irgendwann Stress mit der Krankenkasse und ohne Antragstellung haben Sie keinen Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung für die Zeit nach der Aussteuerung. Die DRV lässt Sie dann wahrscheinlich sozialmedizinisch begutachten. Da wird geprüft, ob eine weitere Reha erfolgversprechend ist. Grundsätzlich heißt es "Reha vor Rente". Sollten Sie dann mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, legen Sie Widerspruch ein. Tätig werden müssen Sie auf jeden Fall. Der Rentenbescheid kommt nicht einfach so, zumal Sie ja als Prognose mehr als 6h arbeitsfähig sind, wenn auch nicht sofort. MfG Inka
bin ratlosam 29.04.2016 | 19:11
Zitat von KSC anzeigen
Das ist eines der Probleme. Ich hatte große Schwierigkeiten, die Maßnahmen in der Reha überhaupt durchzuhalten und bin von vielen freigestellt worde, da ich sie nicht geschafft hatte und auch im Entlassungsbericht auch von diesen Problemen während der Reha die Rede ist. Wie es zu diesen '6 Stunden arbeitsfähig' kommt, ist mir völlig schleierhaft und entspricht nicht meinen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, wieder in meinem Beruf zu arbeiten, weiß allerdings nicht, was ich jetzt tun kann oder muss, da ja von 'arbeitsfähig' bzw. krank mit 'ungünstiger Prognose' im Entlassungsbericht die Rede ist.
Hans Huberam 29.04.2016 | 23:00
Zitat von bin ratlos anzeigen
Wenn Sie für über 6 Stunden arbeitsfähig entlassen wurden, gibt es zumindest für die DRV keinen Grund den Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten.
Das ist eines der Probleme. Ich hatte große Schwierigkeiten, die Maßnahmen in der Reha überhaupt durchzuhalten und bin von vielen freigestellt worde, da ich sie nicht geschafft hatte und auch im Entlassungsbericht auch von diesen Problemen während der Reha die Rede ist. Wie es zu diesen '6 Stunden arbeitsfähig' kommt, ist mir völlig schleierhaft und entspricht nicht meinen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, wieder in meinem Beruf zu arbeiten, weiß allerdings nicht, was ich jetzt tun kann oder muss, da ja von 'arbeitsfähig' bzw. krank mit 'ungünstiger Prognose' im Entlassungsbericht die Rede ist.
Das stand bei mir auch im Abschuss Bericht obwohl ich in der Reha Einrichtung der schwächste Patient war und man mich schon am ersten Tag eigentlich wieder heimschicken wollte. Erst nach Rücksprache mit dem Krankenhaus die der Reha mitteilten man kann mit mir auch nichts machen absolvierte ich meine 5 Wochen. Also keine Angst und stellen Sie Ihren EM Antrag erwürge bei mir ohne Gutachter stattgegeben und schon einmal verlängert ebenfalls wieder ohne Gutachter.
Hilflosam 04.04.2018 | 22:21
Hallo, jetzt bin ich noch verunsicherter. Ich werde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen, jedoch mit 6h und mehr Leistungsfähigkeit. Jetzt wurde mir in der Sozialberatung gesagt, ich solle mich weiter krank schreiben lassen bis ich ausgesteuert werde. Dann greift vom Arbeitsamt die Nahtlosigkeit (bevor ich krank wurde, war ich schon arbeit suchend gemeldet). Und ich solle abwarten bis mich das Arbeitsamt auffordert einen Rentenantrag zu stellen. Also ich soll den Rentenantrag nicht im Anschluss an die Reha auf Eigeninitiative stellen. Das verstehe ich nicht. Warum bekomme ich in der Reha von der Sozialberatung diese Info und hier lese ich das Gegenteil!?Kann mir jemand helfen?
Philippam 06.04.2018 | 20:28
Hallo. Mir geht es ähnlich. Bin Ausgesteuert und bereits in Nahtlosigkeit. Amtsarzt schreibt mich unter 3 Std. arbeitsfähig. Antrag auf Teilhabe/Rente wurde gestellt. Rentenversicherung schickt mich zu REHA. Ist so weit ok. Nehme alles an um gesund zu werden. Nach 4 Wochen: Entlassung als Arbeitsunfähig. Formular G0850 auch mit unter 2h arbeitsfähig von Arzt abgestempelt und an Krankenkasse gesendet. Im Abschlussbericht größer 6 Std. ??? Kann mir keiner erklären. Wieder in Nahtlosigkeit gemeldet und Krankmeldung. Bescheid ALG1 bis 01/2020. Gehe wieder zur Physio und Rehasport. Bin Ratlos. Wie geht es weiter?
artep1964am 03.07.2018 | 13:03
Das würde mich auch interessieren.Sind hier keine Fachleute?
Flo59am 04.07.2018 | 11:11
mich interessiert diese Problematik auch. War zur Reha, bin arbeitsunfähig entlassen und doch soll ich für 6 und mehr Stunden leistungsfähig sein. Nach 5 Monaten soll ich nochmals begutachtet werden. Rente habe ich schon im November 2017 gestellt; immer noch keinen Bescheid und die KK möchte mich gern loswerden. Ich fühle mich weder gesund noch leistungsfähiger nach der Reha und ich habe keine Ahnung wie es weiter geht.
Isabelle am 21.08.2018 | 17:21
Nach Reha arbeitsunfähig entlassen wie geht es weiter?
Tüffiam 24.10.2018 | 21:59
Ich habe seit 2009 die halbe Erwerbsminderungsrente und bin auch zu 50% Schwerbehindert. Jetzt bin ich aus einer vierwöchigen Rehabilitation zurückgekehrt und davor war ich schon sehr lange krank um genau zu sein ein Jahr. Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt dass der Antrag auf die Rehabilitation auch einen Antrag auf die volle Rente ist und gegebenenfalls zu diesem Zeitpunkt zurück datiert wird. Ich bin arbeitsunfähig entlassen worden und dieses Schreiben ist auch an das Rentenamt gegangen. Die Empfehlung von der Rehaklinik ist die volle Erwerbsminderungsrente für mich. Man hat mir in der Klinik gesagt dass ich mich jetzt um nichts weiteres kümmern muss sondern dass ich einfach abwarten bis sich das Rentenamt bei mir meldet. Ich habe auch klar und deutlich in der Klinik angegeben dass ich in die volle Erwerbsminderungsrente möchte und nicht mehr in der Lage bin so viel zu arbeiten. Jetzt wo ich das alles hier so lese bin ich doch etwas verunsichert ob ich denn nicht doch noch einen Antrag stellen soll? Und wie lange wird es wohl dauern bis ich etwas vom Rentenamt höre?
Kantoram 08.02.2019 | 14:58
Binam16.01.2019ausrehaentlassenwiegehteswiter
Tanam 13.03.2019 | 13:22
Mich interessiert diese Problematik. Ich war zur Reha, bin als arbeitsunfähig und mit 3 bis 6 Stunden Leistungsfähigkeit entlassen. Das heißt für mich, ich soll einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente stellen. Wie soll bei mir weiter gehen? Es sind zwei Kostentraeger: Krankenkasse und BRV. Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank
Christiane 1954am 30.03.2019 | 19:24
Ich bin gerade in der Reha und mein Arzt entlässt mich nach 5 Wochen genauso arbeitsunfähig wie ich kam. Ich bin erst 8 Monate krank geschrieben, zuvor im Lohn. Ich werde "eingeschränkt leistungsfähig" entlassen mit 3-6 h. Er erklärte mir, dass ich "au" kein ALG 1 beantragen kann, weil eben "au". Eine EM Rente könne ich auch nicht bekommen, da ja leistungsfähig!!Einen Job habe ich eh nicht mehr! Eine Aussteuerung ist auch noch nicht in Sicht, also rein von der Logik her geht nach der Reha mein Krankengeld weiter, weil ich ja auch nahtlos die gelben Zettel zur KK sende. Allerdings bin ich auch schon 65 und gehe eh in 7 Monaten in Regelaltersrente. Aber ich glaube, mein Arzt macht das genau richtig! Allerdings glaub auch ich das erst, wenn ich die erste KG Zahlung am Konto habe! Lieben Gruß Christiane
Joachim ham 11.04.2019 | 11:15
Hallo Auch gerade in der Reha. Eben die Grosse Visite gehabt. Fazit ich bin nicht mehr arbeitsfähig. Was nun ? Werde 63 bin 1956 geboren Habe 47 Jahre gearbeitet Müsste um abschlagsfrei in rente gehen zu können bis 1.5.2020 durchhalten Bin seit .vor der Reha 4wochen in Arbeitslosen Geld 1 Was nun? Was ist finanziell am besten machbar.oder zu tun. Antwort auch gerne per mail Wiraktuell@web.de
Michelam 08.11.2019 | 11:11
In ihrem Alter beträgt die Laufzeit ALG 1 24 Monate, also wo ist das Problem? Sie rutschen von ALG 1 in die Rente, passt doch
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026