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Experten-Antwort

Ausbildung zur Erzieherin an Fachakademie für Sozialpädagogik

von F.12.05.2019 | 12:08
183 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich bin während meiner Realschulzeit im Alter von 17 Jahren schwanger geworden. Die Geburt war noch vor der Abschlussprüfung. In meinem Versicherungsverlauf stehen dafür 5 Monate "Schwangerschaft/Mutterschutz", allerdings ohne Kürzel für die Art der Datenübermittlung. Kindererziehungszeit wird nicht angerechnet, da ich meine Tochter in eine Pflegestelle geben musste. Nach der Realschule habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin an einer Fachakademie für Sozialpädagogik absolviert. Diese Zeit wird in meinem Versicherungsverlauf als "Fachschulausbildung" aufgeführt, allerdings auch ohne Kürzel. Ich habe für diesen Zeitraum seinerzeit Waisenrente erhalten. Nun möchte ich nächstes Jahr die Rente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen. Zählen diese Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit? Herzlichen Dank im Voraus für kompetente Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F.,

diese Zeiten zählen nicht mit für den Nachweis von 45 Pflichtbeitragsjahren. Lassen Sie sich, wie bereits von KSC angeregt, eine ausführliche Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger erstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 12.05.2019 | 13:53
Schul- und Fachschulzeiten zählen genau so wenig bei den 45 "Arbeits"jahren mit wie die Schutzfristen wegen Schwangerschaft. Fordern Sie eine Rentenauskunft an oder lesen Sie in Ihrer letzten Rentenauskunft nach, da steht drin ob 45 Jahre bereits erreicht sind oder wieviel Monate noch fehlen.
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