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Experten-Antwort

Ausbildungsvergütung und Halbwaisenrente

von Josh23.07.2012 | 14:27
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2 Antworten

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Hallo, ich bin gerade dabei, den Stapel Forumlare für die Wiedergewährung von Halbwaisenrente auszufüllen. Ich hatte schoneinaml HW-Rente bekommen, und fange nun eine zweite Ausbildung an. Wo muss ich die nun die Ausbildungsvergütung eintragen? Vermutlich auf Formular 660, aber in welchem Feld? Bei Arbeitseinkommen? Kann ich statt der Bescheinigung der Ausbildungsstelle auch eine äquivalentes Dokument einreichen? Z.B. einen Ausbildungsvertrag? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Josh,

die Angaben zu Ihrem Arbeitsentgelt aus Ihrer Berufsausbildung können Sie auf dem R 660 unter Punkt 3 tätigen. Wie Sie bereits aus dem vorangegangen Beitrag und auch aus dem R 660 ersehen können, wird die Weiterleitung des R 665 an Ihren Arbeitgeber erforderlich. Zusätzlich zum R 665 müssen Sie aber auch noch das Formular R 616 an Ihren Arbeitgeber/Ausbilder weiterleiten, damit dieser auf dem R 616 unter Punkt 5 bestätigen kann, dass Sie sich in Ausbildung befinden.

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1 Antworten

...am 23.07.2012 | 15:26
Die Ausbildungsvergütung wird auf dem R660 unter Arbeitsentgelt eingetragen. Die Bescheinigung R665 (Höhe des Arbeitsentgeltes) ist zwingend vom Arbeitgeber auszufüllen. Der Ausbildungsvertrag allein reicht nicht aus, ist aber dennoch zum Nachweis der Ausbildung selbst einzureichen. Bei weiteren Fragen empfehle ich die Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
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