Sehr geehrter Herr Josh,
die Angaben zu Ihrem Arbeitsentgelt aus Ihrer Berufsausbildung können Sie auf dem R 660 unter Punkt 3 tätigen. Wie Sie bereits aus dem vorangegangen Beitrag und auch aus dem R 660 ersehen können, wird die Weiterleitung des R 665 an Ihren Arbeitgeber erforderlich. Zusätzlich zum R 665 müssen Sie aber auch noch das Formular R 616 an Ihren Arbeitgeber/Ausbilder weiterleiten, damit dieser auf dem R 616 unter Punkt 5 bestätigen kann, dass Sie sich in Ausbildung befinden.