Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
der Antwort von zelda stimmen wir zu.
Nur wenn Sie tatsächlich ab 04.07.1992 volles Arbeitsentgelt erhalten haben und eine Korrektur Ihrer Zeitenspeicherung auf das Ausbildungsende 03.07.1992 wünschen, ist ein erneuter Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger notwendig. Dann müssen Sie allerdings auch die Zahlung des vollen Gehalts ab Folgetag nachweisen, z. B. durch eine Entgeltabrechnung.
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