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Experten-Antwort

Ausbildungszeiten

von säge11.06.2017 | 15:56
741 Ansichten
8 Antworten

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Schönen Tag erstmal! bei der Durchsicht meiner Rentenunterlagen ist mir etwas komisch vorgekommen: Ich habe im August 1989 eine 3-jährige Ausbildung begonnen und diese am 3. Juli 1992 mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen. Also ging eigentlich meine Ausbildung vom 1.8.1989 bis 03.07.1992. In meinem Versicherungsverlauf ist aber diese Ausbildung vom 1.8.1989 bis 31.7.1992 mit Pflichtbeiträgen berufl. Ausbildung aufgeführt. So wie es auch in meinem damaligen Ausbildungsvertrag aufgeführt. Soll ich eine Kontenklärung anleiern, oder es dabei belassen? Vielleicht würde ich mich dann schlechter stellen. BITTE ABER NUR ERNST GEMEINTE ANTWORTEN GEBEN. mfg säge

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2017 | 11:34

Hallo,

der Antwort von zelda stimmen wir zu.

Nur wenn Sie tatsächlich ab 04.07.1992 volles Arbeitsentgelt erhalten haben und eine Korrektur Ihrer Zeitenspeicherung auf das Ausbildungsende 03.07.1992 wünschen, ist ein erneuter Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger notwendig. Dann müssen Sie allerdings auch die Zahlung des vollen Gehalts ab Folgetag nachweisen, z. B. durch eine Entgeltabrechnung.

7 Antworten

Ausbildungam 11.06.2017 | 16:21
Das hat schon seine Richtigkeit. der Monat zählt voll, auch nur 1 Tag belegt ist. Also z.B. vom 28.1. - 2.3. = 3 Monate. Dies wird auch von z.B. Arbeitsvermittlerfirmen ausgenutzt um Zuschüsse (in diesen fall 3 Monate) zu kassieren.
sägeam 11.06.2017 | 17:01
Erst mal Danke für die schnelle Antwort. Aber, wenn das Arbeitsvermittlerfirmen ausnutzen können, um möglichst viel abzukassieren, dann sollte von Seiten der Politik dem ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist korrupt; Betrug. säge
sägeam 11.06.2017 | 17:02
Erst mal Danke für die schnelle Antwort. Aber, wenn das Arbeitsvermittlerfirmen ausnutzen können, um möglichst viel abzukassieren, dann sollte von Seiten der Politik dem ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist korrupt; Betrug. säge
sägeam 11.06.2017 | 17:01
Erst mal Danke für die schnelle Antwort. Aber, wenn das Arbeitsvermittlerfirmen ausnutzen können, um möglichst viel abzukassieren, dann sollte von Seiten der Politik dem ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist korrupt; Betrug. säge
Ausbildungam 11.06.2017 | 17:44
Ist doch ganz anderes Thema, als Ihre Frage. Wollte nur Beispiel aufzeigen. Ihre Zeiten sind korrekt. Zu Ihren Gunsten wird aufgerundet (voller Monat). Andere nutzen Regelungen aus... so ist es in vielen Fällen.
eosam 11.06.2017 | 18:33
In der Rentenversicherung gilt das Monatsprinzip. Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung ( = "Zeiten einer beruflichen Ausbildung") gelten in den Kalendermonaten als beitragsgeminderte Zeiten. Da hier ausdrücklich von Kalendermonaten im Sinne der rentenrechtlichen Bewertung die Rede ist, ist es vollkommen unerheblich, an wievielen Tagen in dem Monat der berufliche Ausbildung nachgegangen wird. Alles andere, was hier angesprochen wird, handelt wohl eher von Arbeitsrecht.
zeldaam 11.06.2017 | 18:47
Hallo "säge", sofern Sie erst ab dem nächsten Kalendermonat (08/1992) volles Arbeitsentgelt erhalten haben (wie zumeist), so hat es mit der Speicherung seine Richtigkeit. Etwas anderes gilt, wenn Sie tatsächlich bereits ab dem 04.07.1992 volles Arbeitsentgelt erhalten haben, so war die Ausbildung auch rentenrechtlich bereits am 03.07.1992 bereits beendet und entsprechend im Versicherungsverlauf zu vermerken. Ob sich eine solche Änderung aber überhaupt auswirkt (Kalendermonatsprinzip) und dann auch noch positiv für Sie, wage ich zu bezweifeln. Falls Sie nachlesen wollen ( relativ weit unten ab "....Im Rahmen des Kalendermonatsprinzips ist generell auf das Ende des Kalendermonats...." ): http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… MfG zelda
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