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Experten-Antwort

Ausfüllhilfe R0120 Weiterbewilligung

von Pascal22.03.2017 | 11:22
4706 Ansichten
3 Antworten

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Formular R0120 Punkt 3 "Zusätzliche Angaben zum Rentenanspruch seit Beginn der Zeitrente" Verstehe ich das richtig das sämtlich Ereignisse vor der Erstbewilligung (1.4.17) hier nicht mehr relevant sind?! Wenn ich vor dem 1.4.17 im Krankenhaus war muss ich das hier also nicht mehr angeben? Oder ab dem Zeitpunkt des Antrages? (war August/16) Ebenso die Frage 3.8 nach einer Reha. "Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden?" Ich war 2013 in Reha, danach nicht mehr, also wäre die Frage demnach von mir zu verneinen, richtig? Ich weiß das ich für den Antrag noch zu früh dran bin, möchte mich aber nicht erst auf den letzten Drücker ransetzen und dann auf solche Ahnungsloigkeit treffen, also informiere ich mich bereits jetzt, sofern es geht, damit, wenns soweit, ist alle Unklarheiten beseitigt sind. Jetzt kommt mir noch die Frage, was ist Beginn der Rente? Meine wurde rückwirkend zum 1.10.13 bewilligt, erste Zahlung 04/17. Die Daten von 2013 haben die doch alle schon da ich ja erst im August 2016 beantragt habe. Das wäre dann ja jetzt alles doppelt gemoppelt. Bitte um Ratschläge Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2017 | 12:19

Alle unter Punkt 3 gemachten Angaben sind ab Beginn (01.10.2013) relevant. Auf den Zeitpunkt des Erstantrages oder der ersten Zahlung kommt es nicht an. Auch wenn Sie bereits im Erstantrag (August 2016) Angaben zu dem Zeitraum 10/2013 bis 07/2016 gemacht haben, empfehle ich Ihnen, diese im Weitergewährungsantrag nochmals aufzulisten.

2 Antworten

Schadeam 22.03.2017 | 12:00
Ihr Rentenbeginn ist der 01.10.2016. Und bei einem Weiterbewilligungsantrag ist all das wichtig was sich seit Bewilligung geändert hat und die wichtigen Angaben die die DRV nicht schon aus früheren Anträgen kennt. Die Reha aus dem Jahr 2013 ist der DRV bekannt, die braucht also bei der Verlängerung im Jahr 18,19 oder 20 nicht mehr angegeben werde,......
Pascalam 22.03.2017 | 12:11
Danke für Ihre Hilfe. Rentenbewilligung ist aber der 1.10.2013!! Und in der Reha war ich ab 23.10.13 für 6 Wochen. Also NACH Rentenbewilligung. Bekannt ist es der DRV dennoch da ich erst 08/16 den Antrag gestellt habe. Also angeben (da NACH Bewilligungsdatum) oder nicht angeben (da bereits bekannt) Können Sie mir da nochmal helfen?
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