Formular R0120 Punkt 3 "Zusätzliche Angaben zum Rentenanspruch seit Beginn der Zeitrente"
Verstehe ich das richtig das sämtlich Ereignisse vor der Erstbewilligung (1.4.17) hier nicht mehr relevant sind?!
Wenn ich vor dem 1.4.17 im Krankenhaus war muss ich das hier also nicht mehr angeben? Oder ab dem Zeitpunkt des Antrages? (war August/16)
Ebenso die Frage 3.8 nach einer Reha.
"Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden?"
Ich war 2013 in Reha, danach nicht mehr, also wäre die Frage demnach von mir zu verneinen, richtig?
Ich weiß das ich für den Antrag noch zu früh dran bin, möchte mich aber nicht erst auf den letzten Drücker ransetzen und dann auf solche Ahnungsloigkeit treffen, also informiere ich mich bereits jetzt, sofern es geht, damit, wenns soweit, ist alle Unklarheiten beseitigt sind.
Jetzt kommt mir noch die Frage, was ist Beginn der Rente? Meine wurde rückwirkend zum 1.10.13 bewilligt, erste Zahlung 04/17. Die Daten von 2013 haben die doch alle schon da ich ja erst im August 2016 beantragt habe. Das wäre dann ja jetzt alles doppelt gemoppelt.
Bitte um Ratschläge
Danke!