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Experten-Antwort

Ausgesteuert bei KK und dann

von Tina30.07.2017 | 18:54
1232 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Team. Ich erhalte noch Krankengeld bis Dezember( also noch fünf Monate). Ich weiß aber jetzt schon dass ich nochmals zwei Operationen haben werde und dann die zeit überschritten wird. Wie geht es denn nun weiter?soll ich jetzt schon einen Rentenantrag auf zeit stellen?bekommen ich Arbeitslosengeld I wenn ich Ausgesteuert bin?ich habe noch eine Arbeitsstelle und möchte nach den noch anstehenden Operationen wenn ich wieder fit bin ja auch wieder in meinem Beruf beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Natürlich fals alles so verläuft wie ich mir das erhoffe. Aber wer ist dann nach auslaufen des Krankengeldes für mich zuständig? Was muss ich beachten was jetzt schon in die Wege leiten? vielen dank im voraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

W*lfgang hat eigentlich schon alles Wesentliche beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

ich habe den Eindruck, dass die gegebenen Informationen Sie eher noch mehr verunsichern. Deshalb würde ich Ihnen ein persönliches Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfehlen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Navigation/0_Home/home_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

W*lfgangam 30.07.2017 | 20:10
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, zunächst mal das 'Arbeitsamt' im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Ihre Situation ist schwer einzuschätzen, denn Sie 'planen' wieder arbeiten zu wollen/zu können - da macht eigentlich ein EM-Antrag keinen Sinn, der zunächst das Gegenteil bedeutet. Erster Rat wäre: warten Sie die OP's ab, beantragen Sie nach Aussteuerung ALG ...und dann sehen Sie weiter, wie es bis dahin/anschließend mit der Gesundheit/Erwerbsfähigkeit bestellt ist. Und ja, auf ein Rentenverfahren können Sie jederzeit immer noch aufspringen - nur die Wahl einer zeitlich befristeten Rente ist dabei eingeschränkt - das bewertet vorab der med. Dienst der DRV, der auch für eine Dauerrente - ohne Ihrem einschränkenden Wunsch votieren - könnte. Gruß w.
Fortitude oneam 30.07.2017 | 20:41
Hallo Tina, Sie haben ja bereits von W*lfgang alles Wichtige mitgeteilt bekommen. Beim Antrag einer EMR kann eine EMR Dauerrente rauskommen, aber in der Regel ist es eine befristete EMR. Da Sie sehr überzeugt geschrieben haben, dass Sie bei Ihrem alten AG und in Ihrem Beruf wieder arbeiten wollen, kommt wohl eine EMR nicht in Frage. Ich finde das richtig toll, dass Sie bei Ihrem AG wieder arbeiten dürfen. Beste Grüße, viel Glück und bestmögliche Gesundheit.
Tinaam 30.07.2017 | 21:06
Ja aber bekommt man Arbeitslosen Geld wenn man krank ist also im Krankenhaus oder so? Man steht dem Amt ja nicht zur Verfügung?hab von einer bekannten gehört bei der wurde diese nahtlosigkeit abgelehnt da sie ja nicht zur Verfügung steht. Darum dachte halt vielleicht besser EU Rente für ein jahr. Die müsste ja für die zeit nach den Operationen wohl durch gehen. Bekomme noch eine Versteifung im Rücken und zwei Schulter Ops
W*lfgangam 30.07.2017 | 21:27
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, nicht 'krank' ist hier das Zauberwort, sondern dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. tgl. zur Verfügung zu stehen, damit die ihren Vermittlungsauftrag überhaupt wahrnehmen können. Könnte bei Ihnen 'kritisch' aussehen ...wenn Sie allerdings kurz vor Ablauf Krankengeld und Beginn mögliches ALG einen EM-Antrag stellen, muss das AA stillhalten/wird Sie nicht mit einer LTA-Maßnahme 'nerven' und den Ausgang des Rentenverfahren einfach abwarten. Gruß w.
Tinaam 31.07.2017 | 09:26
Also nicht krank schreiben lassen wenn Krankengeld aus ist?sorry bin total verwirrt.zahlt Aa wenn ich krankMeldung abgebe?ich bin ja krank und muß auch noch ins Krankenhaus. Ich will halt eigentlich die wahrheit sagen und nicht was Schwindel müssen. Denn sowas kommt ja immer raus.nahtlosigkeit gibt das also auch mit krankMeldung,
=//=am 31.07.2017 | 10:02
Ja, es muss aber ein EM-Rentenantrag gestellt worden sein.
Silviaam 31.07.2017 | 11:49
Hallo Tina Hilfreiche Antworten zu Ihren Problemen und den anstehenden Fragen erhalten Sie gerne auch bei: Krank-ohne-Rente.de Gruß Silvia
Powertinam 31.07.2017 | 19:49
Sie müssen sich aber auf jeden Fall spätestens dann bei der AfA melden, wenn die Kasse ihnen den genauen Aussteuerungstag schriftlich angegeben hat ! Nehmen Sie dieses Schreiben ( in Kopie ) dann mit und legen dies bei der AfA vor . Sie werden dann wahrscheinlich von der AfA einen neuen Termin bekommen an dem ihr ALG I Antrag dann aufgenommen wird. Dieser Termin wird dann ein paar tTge vor dem Aussteuerungstermin sein. Ob Sie dann letztlich ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung § 125 bekommen oder nicht entscheidet alleine die AfA. Für die Nahtliosgkeit müssen nämlich einige Bedingungen erfüllt werden ( u.a. muss Sie der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit für mind. die nächsten 6 Monate ab ALG Antragstellung als Arbeitsunfähig einstufen ) , sonst kann/darf ALG I nach § 125 nicht gezahlt werden. Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden, wird aber das normale ALG I nach § 117 gezahlt. Dazu müssen Sie sich aber dann auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung - unter Beachtung ihrer gesundheiltlichen Einschränkungen - zur Verfügung stellen und Eigenbemühungen ( Bewerbungen schreiben etc. ) um einen Arbeitsplatz anstellen , da das ALG I sonst nicht gezahlt werden darf. Grundsätzlich wird bei ihnen auch sofort der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet der überhaupt erstmal ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ( mind. 15 Stunden pro Woche ) feststellen wird und dann auch letztlch darüber welches ALG I ( nach welchen § ) Sie bekommen können. Je nach Untersuchungsergebniss könnte die AfA Sie dann natürlich auch sofort zur Reahantragstelluing bei der RV auffordern, um schnellstens ihre Erwerbsfähigkeit dort dann feststellen zu lassen. Direkt zur Stellung eines EM-Antrages kann Sie aber die AfA nicht auffordern. Sie selbst können aber natürlich jederzeit einen EM-Antrag von sich aus auch schon früher stellen, um z.b. eine möglichst schnelle Klärung ihrer Erwerbsfähigkeit zu bewirken und um dann event. eine erstmal befristete EM-Rente zu erhalten. So ist der Ablauf.
Veraltetam 31.07.2017 | 23:05
@Powertin Ihre Bezeichnung/Bezifferung des Nahtlosigkeitsparagrafen ist veraltet und somit nicht korrekt. Der Paragraf 125 SGB III wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.4.2012 nach Paragraf 145 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) überführt. Auch der Paragraf über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sich geändert. Paragraf 117 SGB III wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.4.2012 nach Paragraf 136 SGB III (Anspruch auf Arbeitslosengeld) überführt.
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